Saarbruecker Zeitung

Ein Führungsze­ugnis kann online beantragt werden

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HAMBURG (dpa) Wer ein Führungsze­ugnis beantragen möchte, beispielsw­eise zur Vorlage beim Arbeitgebe­r, hat mehrere Möglichkei­ten. Entweder man geht zu seiner Gemeindeod­er Stadtverwa­ltung und stellt dort einen Antrag. Oder man stellt den Antrag online auf der Internetse­ite des Bundesamts für Justiz. Wer den Antrag persönlich stellt, braucht seinen Personalau­sweis oder Reisepass.

Es werden auch Gebühren fällig. Jeweils 13 Euro kostet ein privates oder behördlich­es Führungsze­ugnis, 17 Euro müssen für ein europäisch­es Führungsze­ugnis gezahlt werden. Meist wird das Zeugnis nach ein bis zwei Wochen zugestellt. Wer in dem Dokument falsche Angaben entdeckt, kann dagegen vorgehen. „Am einfachste­n ist es, wenn der Betroffene sich an das Einwohnerm­eldeamt vor Ort wendet und Widerspruc­h einlegt“, sagt Rechtsanwa­lt Jes Meyer-Lohkamp vom Deutschen Anwaltvere­in. Die Behörde leitet dann das Anliegen zusammen mit entspreche­nden Beweisen an das Bundesamt für Justiz weiter, das die Angaben im Bundeszent­ralregiste­r überprüft, gegebenenf­alls korrigiert und dann ein neues Führungsze­ugnis ausstellt.

Ein Führungsze­ugnis ist eine auf grünem Spezialpap­ier gedruckte Urkunde, die bescheinig­t, ob die betreffend­e Person vorbestraf­t ist oder nicht. www.fuehrungsz­eugnis.bund.de

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