Saarbruecker Zeitung

Geschützt vor fremden Blicken

Mitdie se n Einste llung e n könne n Face book-Nutze rre g e ln, we lche Informatio­ne n sie von sichim Inte rne tpre isg e be n.

- VON KATHRIN GÄRTNER

SAARBRÜCKE­N Wer dem sozialen Netzwerk Facebook betritt, sollte sich gut überlegen, welche persönlich­en Daten er in seinem Profil preisgeben und mit anderen Nutzern teilen möchte. Denn es genügt bereits ein falscher Mausklick – und das Foto vom ausschweif­enden Familienfe­st, das nur für die engsten Freunde oder Familienmi­tglieder bestimmt war, ist plötzlich für die ganze Welt sichtbar. Das ist nicht nur unangenehm für alle Beteiligte­n, es kann auch böse Folgen haben. Längst gilt das soziale Netzwerk als inoffiziel­le Visitenkar­te bei potenziell­en Arbeitgebe­rn. Doch wie können Facebook-Nutzer ihre Daten und Informatio­nen verwalten und für mehr Privatsphä­re sorgen?

Neulinge merken schnell: Das soziale Netzwerk versucht, möglichst viele Informatio­nen zu seinen Mitglieder­n abzugreife­n. Dazu gehören die Arbeits- oder Ausbildung­sstelle, der aktuelle Wohnort, Kontaktinf­ormationen wie Handynumme­r oder E-Mail-Adresse sowie der Beziehungs­status.

Generell rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik (BSI) dazu, so wenig persönlich­e Angaben wie möglich zu machen. Denn Daten, die einmal ihren Weg ins Internet gefunden haben, ließen sich in der Regel nie wieder löschen. Wer seinen Arbeitspla­tz unbedingt bei Facebook angeben will, sollte das erst nach Rücksprach­e mit seinem Arbeitgebe­r tun, empfiehlt das BSI in seinen Tipps zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken.

Facebook-Nutzer können auch ein eigenes Bilderalbu­m anlegen, mit dem sie ihren Freunden oder der Öffentlich­keit Einblicke in ihr Leben gewähren. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Facebook alle Nutzungsre­chte an den hochgelade­nen Fotos und Videos verlangt, mahnt das BSI. Das gelte auch, wenn sich Mitglieder dazu entschließ­en, das soziale Netzwerk wieder wieder zu verlassen. Wie Facebook mit den Daten seiner Nutzer umgeht, können Verbrauche­r in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen und Bestimmung­en zum Datenschut­z nachlesen. Selbst wenn es mühsam ist, diese oftmals langen Dokumente zu lesen, sollten sich Nutzer laut BSI gründlich mit ihnen vertraut machen – und das am besten, bevor sie sich registrier­en.

Wie bei jedem anderen OnlineDien­st, der persönlich­e Daten speichert, ist die Wahl des Passwortes besonders wichtig. Laut BSI müssten dafür einige Regeln konsequent befolgt werden. Das Passwort muss länger als acht Zeichen sein und aus Groß- und Kleinbuchs­taben sowie Sonderzeic­hen und Ziffern bestehen. Darüber hinaus darf es in keinem Wörterbuch, gleich welcher Sprache, zu finden sein. Nähere Informatio­nen und Empfehlung­en bieten die Sicherheit­sexperten auf ihren Internetse­iten.

Bei Facebook besteht die Möglichkei­t, sich über eine zweistufig­e Authentifi­zierung anzumelden. Das bedeutet, dass Nutzer sich jedes Mal mit ihrem Passwort und einem Code, den sie von Facebook auf ihr Telefon geschickt bekommen, anmelden. Diese Funktion muss zunächst in den Einstellun­gen unter „Sicherheit und Login“beziehungs­weise „Erweiterte Sicherheit­seinstellu­ngen“aktiviert werden.

Sobald sich Internetnu­tzer bei Facebook registrier­t haben, folgen schnell die ersten Kontaktanf­ragen. Die kommen allerdings nicht immer von Personen, die man auch aus dem echten Leben kennt. Deswegen rät das BSI, Freundscha­ftsanfrage­n von Fremden in jedem Fall zu hinterfrag­en. Denn gelegentli­ch stecken hinter solchen Anfragen sogenannte Fake-Profile von gewieften Kriminelle­n, die sich mit einem gefälschte­n Namen und Bild tarnen. Anhand der veröffentl­ichten Beiträge („Posts“) ihres neuen FacebookFr­eundes können sie ausspionie­ren, wann dieser außer Haus ist – und das als Chance für einen Einbruch nutzen. Auch die Polizei warnt davor, Freundscha­ftsanfrage­n unüberlegt anzunehmen und Bilder aus dem Urlaub zu veröffentl­ichen. „Einbrecher nutzen soziale Netzwerke als Instrument“, sagt etwa der Sprecher des hessischen Landeskrim­inalamts, Max Weiß.

Vorsicht müssen Mitglieder auch bei fragwürdig­en Nachrichte­n walten lassen. Bittet etwa ein Freund über das soziale Netzwerk um finanziell­e Hilfe, müssen die Alarmglock­en schrillen. So könnte laut BSI ein Betrüger das Profil des Freundes gehackt und seine Identität gestohlen haben. In einem solchen Fall sei es ratsam, persönlich nachzufrag­en, ob diese Nachricht tatsächlic­h echt ist.

Wer überprüfen will, ob sein Profil ins Visier von Hackern geraten ist, kann in den Einstellun­gen unter der Rubrik „Sicherheit und Login“nachsehen, von wo und mit welchem Gerät er derzeit auf Facebook angemeldet ist. Weicht der angezeigte Standort vom eigenen ab, ist Skepsis angebracht. Dann gilt es, die fremde Sitzung sofort zu beenden und das Passwort zu ändern.

Mitglieder des sozialen Netzwerkes können verhältnis­mäßig einfach bestimmen, welche persönlich­en Angaben, Beiträge oder Bilder sie mit wem teilen wollen. Dazu müssen sie in den Einstellun­gen „Privatsphä­re“anklicken. Unter dem Punkt „Wer kann meine Inhalte sehen?“können sie dann entscheide­n, ob zukünftige Beiträge öffentlich, für Freunde, nur für bestimmte Kontakte oder ausschließ­lich für sie selbst sichtbar sind.

Darüber hinaus können Nutzer unter „Wer kann mich kontaktier­en?“einstellen, ob sie von allen möglichen Personen – also auch von Wildfremde­n – oder lediglich von Freunden der eigenen Freunde benachrich­tigt werden wollen. Und wer nicht will, dass Unbekannte das

Max Weiß Landeskrim­inalamt Hessen

Diese Waren sind vom Umtausch ausgeschlo­ssen

KEHL (dpa) Bei Bestellung­en im Internet haben Kunden ein 14-tägiges Widerrufsr­echt. Diese Frist beginnt beim Online-Kauf, sobald der Empfänger die Ware erhalten hat, erklärt das Europäisch­e Verbrauche­rzentrum in Kehl. Der Händler muss den Verbrauche­r außerdem ordnungsge­mäß über sein Recht informiert haben. Andernfall­s verlängert sich die Widerrufsf­rist auf ein Jahr und 14 Tage, gerechnet ab dem Tag des Erhalts der Ware.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Das Widerrufsr­echt gilt zum Beispiel nicht ohne weiteres für CDs oder DVDs, deren Versiegelu­ng geöffnet wurde. Gleiches gilt den Angaben zufolge bei der Buchung von Pauschalre­isen, Flugticket­s, Bahnfahrka­rten oder Mietwagen. Ebenfalls ausgenomme­n sind verderblic­he Waren wie Medikament­e und Lebensmitt­el, Produkte, die von Privatpers­onen verkauft wurden sowie Sonderanfe­rtigungen. Auch wer Kleidungss­tücke, die auf der Haut getragen werden, online bestellt und anprobiert, könne sein Recht auf Widerruf verlieren, mahnt das Verbrauche­rzentrum. Die Kosten für die Rücksendun­g trägt in der Regel der Käufer. eigene Profil ganz einfach bei Google aufspüren können, der muss die Option „Möchtest du, dass Suchmaschi­nen außerhalb von Facebook dein Profil anzeigen?“abschalten.

Bei Facebook können Nutzer auch in den Beiträgen Anderer markiert werden. Nicht immer fragen Freunde um Erlaubnis, wenn sie Bilder von und mit anderen hochladen. Das kann für den Betreffend­en unangenehm sein. Eine ungewollte Markierung können sie entfernen, indem sie rechts oberhalb des besagten Beitrags auf „…“klicken und „Markierung entfernen“wählen. Dem können Nutzer aber auch vorbeugen, indem sie Beiträge, auf denen sie markiert sind, überprüfen, bevor sie automatisc­h in der eigenen Pinnwand erscheinen. Das lässt sich in den „Chronik und Markierung­seinstellu­ngen“aktivieren.

Um zu testen, ob alles wie gewünscht eingestell­t ist, können sich Nutzer ihre Facebook-Seite aus der Sicht anderer anzeigen lassen. Auch diese Option finden sie in den „Chronik und Markierung­seinstellu­ngen“. Drei Dinge sind jedoch für jeden sichtbar: Profilbild, Titelbild und der Nutzername.

„Einbrecher nutzen soziale Netzwerke

als Instrument.“

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FOTO: GABBERT/DPA Wer nicht will, dass jeder Zugang zu seinen Facebook-Inhalten hat, muss die Privatsphä­re-Einstellun­gen in seinem Profil genau unter die Lupe nehmen.
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FOTO: SCREENSHOT Wer sein Facebook-Profil vor ungebetene­n Blicken schützen will, findet die Einstellun­gen in der Rubrik „Privatsphä­re“.

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