Geschützt vor fremden Blicken
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SAARBRÜCKEN Wer dem sozialen Netzwerk Facebook betritt, sollte sich gut überlegen, welche persönlichen Daten er in seinem Profil preisgeben und mit anderen Nutzern teilen möchte. Denn es genügt bereits ein falscher Mausklick – und das Foto vom ausschweifenden Familienfest, das nur für die engsten Freunde oder Familienmitglieder bestimmt war, ist plötzlich für die ganze Welt sichtbar. Das ist nicht nur unangenehm für alle Beteiligten, es kann auch böse Folgen haben. Längst gilt das soziale Netzwerk als inoffizielle Visitenkarte bei potenziellen Arbeitgebern. Doch wie können Facebook-Nutzer ihre Daten und Informationen verwalten und für mehr Privatsphäre sorgen?
Neulinge merken schnell: Das soziale Netzwerk versucht, möglichst viele Informationen zu seinen Mitgliedern abzugreifen. Dazu gehören die Arbeits- oder Ausbildungsstelle, der aktuelle Wohnort, Kontaktinformationen wie Handynummer oder E-Mail-Adresse sowie der Beziehungsstatus.
Generell rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu, so wenig persönliche Angaben wie möglich zu machen. Denn Daten, die einmal ihren Weg ins Internet gefunden haben, ließen sich in der Regel nie wieder löschen. Wer seinen Arbeitsplatz unbedingt bei Facebook angeben will, sollte das erst nach Rücksprache mit seinem Arbeitgeber tun, empfiehlt das BSI in seinen Tipps zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken.
Facebook-Nutzer können auch ein eigenes Bilderalbum anlegen, mit dem sie ihren Freunden oder der Öffentlichkeit Einblicke in ihr Leben gewähren. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Facebook alle Nutzungsrechte an den hochgeladenen Fotos und Videos verlangt, mahnt das BSI. Das gelte auch, wenn sich Mitglieder dazu entschließen, das soziale Netzwerk wieder wieder zu verlassen. Wie Facebook mit den Daten seiner Nutzer umgeht, können Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bestimmungen zum Datenschutz nachlesen. Selbst wenn es mühsam ist, diese oftmals langen Dokumente zu lesen, sollten sich Nutzer laut BSI gründlich mit ihnen vertraut machen – und das am besten, bevor sie sich registrieren.
Wie bei jedem anderen OnlineDienst, der persönliche Daten speichert, ist die Wahl des Passwortes besonders wichtig. Laut BSI müssten dafür einige Regeln konsequent befolgt werden. Das Passwort muss länger als acht Zeichen sein und aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern bestehen. Darüber hinaus darf es in keinem Wörterbuch, gleich welcher Sprache, zu finden sein. Nähere Informationen und Empfehlungen bieten die Sicherheitsexperten auf ihren Internetseiten.
Bei Facebook besteht die Möglichkeit, sich über eine zweistufige Authentifizierung anzumelden. Das bedeutet, dass Nutzer sich jedes Mal mit ihrem Passwort und einem Code, den sie von Facebook auf ihr Telefon geschickt bekommen, anmelden. Diese Funktion muss zunächst in den Einstellungen unter „Sicherheit und Login“beziehungsweise „Erweiterte Sicherheitseinstellungen“aktiviert werden.
Sobald sich Internetnutzer bei Facebook registriert haben, folgen schnell die ersten Kontaktanfragen. Die kommen allerdings nicht immer von Personen, die man auch aus dem echten Leben kennt. Deswegen rät das BSI, Freundschaftsanfragen von Fremden in jedem Fall zu hinterfragen. Denn gelegentlich stecken hinter solchen Anfragen sogenannte Fake-Profile von gewieften Kriminellen, die sich mit einem gefälschten Namen und Bild tarnen. Anhand der veröffentlichten Beiträge („Posts“) ihres neuen FacebookFreundes können sie ausspionieren, wann dieser außer Haus ist – und das als Chance für einen Einbruch nutzen. Auch die Polizei warnt davor, Freundschaftsanfragen unüberlegt anzunehmen und Bilder aus dem Urlaub zu veröffentlichen. „Einbrecher nutzen soziale Netzwerke als Instrument“, sagt etwa der Sprecher des hessischen Landeskriminalamts, Max Weiß.
Vorsicht müssen Mitglieder auch bei fragwürdigen Nachrichten walten lassen. Bittet etwa ein Freund über das soziale Netzwerk um finanzielle Hilfe, müssen die Alarmglocken schrillen. So könnte laut BSI ein Betrüger das Profil des Freundes gehackt und seine Identität gestohlen haben. In einem solchen Fall sei es ratsam, persönlich nachzufragen, ob diese Nachricht tatsächlich echt ist.
Wer überprüfen will, ob sein Profil ins Visier von Hackern geraten ist, kann in den Einstellungen unter der Rubrik „Sicherheit und Login“nachsehen, von wo und mit welchem Gerät er derzeit auf Facebook angemeldet ist. Weicht der angezeigte Standort vom eigenen ab, ist Skepsis angebracht. Dann gilt es, die fremde Sitzung sofort zu beenden und das Passwort zu ändern.
Mitglieder des sozialen Netzwerkes können verhältnismäßig einfach bestimmen, welche persönlichen Angaben, Beiträge oder Bilder sie mit wem teilen wollen. Dazu müssen sie in den Einstellungen „Privatsphäre“anklicken. Unter dem Punkt „Wer kann meine Inhalte sehen?“können sie dann entscheiden, ob zukünftige Beiträge öffentlich, für Freunde, nur für bestimmte Kontakte oder ausschließlich für sie selbst sichtbar sind.
Darüber hinaus können Nutzer unter „Wer kann mich kontaktieren?“einstellen, ob sie von allen möglichen Personen – also auch von Wildfremden – oder lediglich von Freunden der eigenen Freunde benachrichtigt werden wollen. Und wer nicht will, dass Unbekannte das
Max Weiß Landeskriminalamt Hessen
Diese Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen
KEHL (dpa) Bei Bestellungen im Internet haben Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt beim Online-Kauf, sobald der Empfänger die Ware erhalten hat, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl. Der Händler muss den Verbraucher außerdem ordnungsgemäß über sein Recht informiert haben. Andernfalls verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage, gerechnet ab dem Tag des Erhalts der Ware.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Das Widerrufsrecht gilt zum Beispiel nicht ohne weiteres für CDs oder DVDs, deren Versiegelung geöffnet wurde. Gleiches gilt den Angaben zufolge bei der Buchung von Pauschalreisen, Flugtickets, Bahnfahrkarten oder Mietwagen. Ebenfalls ausgenommen sind verderbliche Waren wie Medikamente und Lebensmittel, Produkte, die von Privatpersonen verkauft wurden sowie Sonderanfertigungen. Auch wer Kleidungsstücke, die auf der Haut getragen werden, online bestellt und anprobiert, könne sein Recht auf Widerruf verlieren, mahnt das Verbraucherzentrum. Die Kosten für die Rücksendung trägt in der Regel der Käufer. eigene Profil ganz einfach bei Google aufspüren können, der muss die Option „Möchtest du, dass Suchmaschinen außerhalb von Facebook dein Profil anzeigen?“abschalten.
Bei Facebook können Nutzer auch in den Beiträgen Anderer markiert werden. Nicht immer fragen Freunde um Erlaubnis, wenn sie Bilder von und mit anderen hochladen. Das kann für den Betreffenden unangenehm sein. Eine ungewollte Markierung können sie entfernen, indem sie rechts oberhalb des besagten Beitrags auf „…“klicken und „Markierung entfernen“wählen. Dem können Nutzer aber auch vorbeugen, indem sie Beiträge, auf denen sie markiert sind, überprüfen, bevor sie automatisch in der eigenen Pinnwand erscheinen. Das lässt sich in den „Chronik und Markierungseinstellungen“aktivieren.
Um zu testen, ob alles wie gewünscht eingestellt ist, können sich Nutzer ihre Facebook-Seite aus der Sicht anderer anzeigen lassen. Auch diese Option finden sie in den „Chronik und Markierungseinstellungen“. Drei Dinge sind jedoch für jeden sichtbar: Profilbild, Titelbild und der Nutzername.
„Einbrecher nutzen soziale Netzwerke
als Instrument.“