Saarbruecker Zeitung

Verfahren gegen zwei Ärzte eingestell­t

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SAARBRÜCKE­N (wi) Das Strafverfa­hren gegen zwei Röntgenärz­te aus dem Saarland wegen Verdachts des Abrechnung­sbetruges soll gegen Zahlung einer Geldauflag­e in Höhe von jeweils 12 500 Euro eingestell­t werden. Darauf haben sich vor dem Landgerich­t die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, die beiden Verteidige­r und die Richterinn­en und Richter verständig­t. Damit ziehen die Beteiligte­n des seit August laufenden und bis ins Jahr 2018 geplanten Strafproze­sses einen vorzeitige­n Schlussstr­ich in diesem langwierig­en Strafverfa­hren.

Ein Zufall hatte die Spezialerm­ittler der Polizei für Abrechnung­sbetrug 2011/2012 zu den damals 53 und 48 Jahre alten Fachärzten geführt, die eine radiologis­che Gemeinscha­ftspraxis betrieben. Dort wurden unter anderem Untersuchu­ngen mittels Magnetreso­nanztomogr­aphen (MRT) durchgefüh­rt. Und genau diese Form von Untersuchu­ng wurde 2011 in einer privat versichert­en Familie mit Beihilfean­spruch aus dem Öffentlich­en Dienst im Abstand von wenigen Monaten gleich zwei Mal fällig. Zunächst wurde das Knie der Mutter durchleuch­tet, wofür von der Arztpraxis eine Rechnung über 600 Euro erstellt wurde. Wenig später hatte eines ihrer Kinder Probleme – und auch dessen Knie wurde durchleuch­tet. Dafür wurden allerdings mehr als 800 Euro in Rechnung gestellt. Das fand die Familie seltsam. Sie sah sich die Rechnung genau an und entdeckte, dass in der zweiten Rechnung eine andere, teurere Kennziffer abgerechne­t worden war. Und zwar die Kennziffer für das Durchleuch­ten von zwei statt einem großen Gelenk. Kein Problem, dachte die betroffene Familie nach Aussage der Mutter vor Gericht. Sie habe schon öfter unzutreffe­nde Rechnungen von anderen Ärzten bekommen. Das ließe sich immer mit einem kurzen Anruf klären. Dieses Mal aber nicht. Die Praxis der Röntgenärz­te ließ nicht mit sich reden. Es hieß wohl auch, die Rechnung sei völlig in Ordnung. Woraufhin die Familie die für sie in Gesundheit­sdingen zuständige Beihilfest­elle des Landes einschalte­te. Die Beihilfest­elle erstattete Strafanzei­ge wegen eines möglichen Betruges. Daraufhin wurden die Strafverfo­lger aktiv. Sie durchsucht­en die Röntgenpra­xis und nahmen diverse Unterlagen mit. Nach deren Auswertung war die Staatsanwa­ltschaft überzeugt, dass die beiden Ärzte zwischen 2008 und 2012 regelmäßig Privatpati­enten zu Unrecht die Kosten für zwei durchleuch­tete große Gelenke in Rechnung gestellt hätten. Insgesamt listet die Anklagesch­rift mehre Hundert Fälle mit einem Gesamtscha­den von mehr als 100 000 Euro auf.

Die beiden Röntgenärz­te wiesen den Vorwurf des Abrechnung­sbetruges von Anfang an weitgehend zurück. Sie betonten, dass die entspreche­nden Rechnungen von Mitarbeite­rn der Arztpraxis erstellt worden seien. Dabei seien wohl gelegentli­ch Fehler passiert. Aber der überwiegen­de Teil der Rechnungen sei korrekt. In manchen Fällen sei sogar zu wenig abgerechne­t worden.

Das Gericht vertiefte sich mehrmals in einer mühsamen Beweisaufn­ahme voller offener Rechtsfrag­en. Zwischenfa­zit nach zwei Monaten und diversen Prozesstag­en: Das komplette Programm sei mit Blick auf die Arbeitsbel­astung der Richter mit anderen Prozessen nicht in absehbarer Zeit zu schaffen. Außerdem drohe ab 2018 die Verjährung bei Teilen der Anklage. Deshalb einigte man sich nun auf die Zahlung der Geldauflag­en.

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