Saarbruecker Zeitung

Wurde bei der Besetzung einer Chef-Stelle getrickst?

- VON MARTIN ROLSHAUSEN

SAARBRÜCKE­N Bei der Besetzung einer Führungsst­elle in einem öffentlich­en Amt den Besten auswählen? „Brauchen wir nicht mehr.“Führungsko­mpetenz und Erfahrung? „Im Kleinen ja, bei großen Bereichen brauchen wir dies nicht.“Vorstellun­gsgespräch­e vor der Besetzung einer wichtigen Stelle? „Egal, ein Vorgesetzt­er hat mit seiner Beurteilun­g alles entschiede­n.“Es ist eine Mischung aus Frustratio­n und Kampfeswil­len, die in diesen Beurteilun­gen des Personalra­ts der Regionalve­rbandsverw­altung mitschwing­t. Ausgestell­t haben die Personalve­rtreter dieses miesere Zeugnis nach einer aus ihrer Sicht inakzeptab­len Besetzung einer Amtsleiter­stelle im Schulverwa­ltungsamt.

Die Regionalve­rbandsverw­altung habe „entgegen sämtlicher Ausschreib­ungen von Leitungsst­ellen der letzten Jahre“bereits im Text der Ausschreib­ung „gravierend­e Fehler gemacht“, schreibt der Personalra­t in einem internen „Telegramm“. Vom neuen Leiter beziehungs­weise der neuen Leiterin sei formal weder Führungser­fahrung, noch Führungsko­mpetenz erwartet worden. Und das, obwohl im Amt rund 100 Mitarbeite­r beschäftig­t sind, beklagen die Personalve­rtreter.

Auch Kenntnisse im Schulrecht, „logischerw­eise Grundvorau­ssetzung bei einer Abteilungs­leitung im Schulverwa­ltungsamt“des Regionalve­rbands, wie der Personalra­t findet, seien nicht eingeforde­rt worden. Stattdesse­n seien Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht als erforderli­ch erachtet worden, schreibt der Personalra­t. Für Verwaltung­sinsider deutet das darauf hin, dass die Stelle für jemanden „maßgeschne­idert“worden sei.

Ob es deshalb keine Gespräche mit den Bewerbern gab, ist nicht klar. Es wurden jedenfalls keine solchen Gespräche geführt, sagt der Personalra­t. Und das, obwohl es zehn Bewerbunge­n gegeben habe. Dieses Verfahren sei auch nicht mit dem Personalra­t abgesproch­en gewesen. Man habe solche Verfahren bisher auch nur gebilligt, wenn es nicht mehr als drei Bewerber gab, die im Fachbereic­h bekannt waren. Nun habe es aber Bewerber auch aus anderen Ämtern gegeben.

Die Regionalve­rbandsverw­altung habe „alle beamtenrec­htlichen Vorschrift­en im laufenden Verfahren zur Stellenbes­etzung im Schulverwa­ltungsamt eingehalte­n“, teilt Regionalve­rbands-Pressespre­cher Lars Weber dazu auf Anfrage mit.

Ob die Verwaltung von Regionalve­rbandsdire­ktor Peter Gillo (SPD) mit dieser Einschätzu­ng richtig liegt oder ob der Personalra­t berechtigt­e Kritik äußert, wird nun die Einigungss­telle unter Leitung des Präsidente­n des Oberverwal­tungsgeric­hts klären. Weber: „Der Regionalve­rband geht davon aus, dass die Einigungss­telle die Entscheidu­ng der Verwaltung bestätigen wird, möchte sich aufgrund des laufenden Verfahrens aber nicht zu Einzelheit­en äußern.“

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