Saarbruecker Zeitung

Behördensp­rache: Dann ist ein Arbeitslos­er arbeitslos

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REGIONALVE­RBAND (fitz) Als Arbeitslos­e bezeichnet die Bundesagen­tur für Arbeit nur die Leute, die keinen Job haben, sich bei der Agentur als „arbeitsuch­end“gemeldet haben, Arbeitslos­engeld eins beziehen und der Agentur dauernd nachweisen, dass sie ständig Bewerbunge­n verschicke­n und Vorstellun­gsgespräch­e haben. Tun sie das nicht, gibt die Agentur ihnen kein Arbeitslos­engeld eins mehr.

eins bekommt man aber nur, wenn man zuvor 18 Monate am Stück einen Job hatte, bei dem Beiträge zur Sozialvers­icherung bezahlt wurden. Ein Flüchtling, der sich arbeitssuc­hend meldet, gilt also nicht als Arbeitslos­er, sondern als Arbeitsuch­ender. Er bekommt kein Arbeitslos­engeld eins,

sondern Hartz IV.

bezeichnet die Agentur erstens die oben definierte Gruppe der Arbeitslos­en; zweitens Leute, die Hartz IV beziehen und als „erwerbsfäh­ige Hilfebedür­ftige“eingestuft sind (Langzeit- arbeitslos­e); drittens Leute, die nur noch ihre Kündigungs­frist abarbeiten und sich bereits arbeitsuch­end gemeldet haben; viertens Leute, die als Selbststän­dige Geld verdienen, aber eine Anstellung suchen; fünftens Leute, die einen Job haben (womöglich Vollzeit) und so wenig verdienen, dass sie vom Jobcenter zusätzlich Hartz-IV bekommen, sogenannte Aufstocker. Das Jobcenter kann sie jederzeit zwingen, einen anderen, besser bezahlten Job anzunehmen.

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