Alte Öfen können Dreckschleudern sein
Zwar gelten Fahrzeuge als die größten Verursacher von Feinstaub. Doch auch das Heizen mit Holz trägt zur hohen Konzentration der winzigen Partikel in der Luft bei. Hausbesitzer können etwas dagegen tun.
terer gilt als gesundheitsgefährdend. Die winzigen Partikel können Atemwegsprobleme und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen.
In einigen Regionen ist das Problem mit Feinstaub besonders groß: An Deutschlands schmutzigster Straßenkreuzung in Stuttgart wurden 2016 an 63 Tagen die EU-Grenzwerte überschritten. Die Stadt ruft daher regelmäßig Feinstaubalarm aus. Dann ist die Nutzung von Kaminen verboten, die allein der Gemütlichkeit dienen. Außerdem werden Autofahrer aufgerufen, ihr Fahrzeug in der baden-württember- gischen Landeshauptstadt freiwillig nicht zu nutzen.
Diesen Alarm gibt es zwar nur in Stuttgart, aber auch an Messstationen in Halle, Gelsenkirchen und Esslingen (26 Tage), Leipzig und Tübingen (21), Reutlingen (20) und Berlin-Neukölln (18) wurden schon häufig Überschreitungen gemessen. Auch wenn diese vor allem auf alte Autos zurückzuführen sind: Auch private Holzöfen und -heizungen tragen dazu bei. Hausbesitzer können daher aktiv etwas gegen Feinstaub tun, und zwar mit der Wartung und Aufrüstung ihrer Öfen, aber auch mit dem richtigen Anzünden.
Vor allem alte Öfen verursachen viele Emissionen. Um diese zu verringern, greift der Gesetzgeber ein: Seit Jahren werden schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung unterworfen. So müssen zum Jahresende 2017 Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle befüllt werden und vor 1985 zugelassen wurden oder mit keiner Datumsangabe versehen sind, einen Grenzwert erfüllen. Dieser liegt bei 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub. Für Kohlenmonoxid liegt er bei vier Gramm pro Kubikmeter. Ist das nicht der Fall, müssen die Anlagen stillgelegt und ausgetauscht oder mit einem Staubfilter nachgerüstet werden. Andernfalls drohen
Ausnahmen gibt es
unter anderem für Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich benutzt
werden. Industrieverband Haus-, Heiz- und
Küchentechnik
laut Industrieverband Haus-, Heizund Küchentechnik (HKI) Bußgelder von bis zu 50 000 Euro.
Bereits seit 2010 wurden ältere Ofengenerationen entsprechend reguliert. Auch in den kommenden Jahren sind viele weitere Modelle betroffen: Für Geräte, die von 1985 bis 1994 gebaut wurden, muss die Regelung bis Ende 2020, für Bau- jahre seit 1995 bis Ende 2024 umgesetzt werden. Ausnahmen gibt es dem HKI zufolge für Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich benutzt werden, sowie für Öfen, die vor 1950 gebaut wurden.
Kontrolliert werden die Maßnahmen vom Bezirksschornsteinfeger bei seiner üblichen Feuerstätten- schau. Er kann die Besitzer auch im Vorfeld darüber informieren, ob ihr Modell die Grenzwerte einhält. Alternativ können bereits gewonnene Messdaten von Ofentypen einer HKI-Datenbank bezogen werden.
Die Angaben finden Verbraucher oft auch in den Geräteunterlagen. Der reale Ausstoß ist meist deutlich höher als der Hersteller angibt.