Saarbruecker Zeitung

Alte Öfen können Dreckschle­udern sein

Zwar gelten Fahrzeuge als die größten Verursache­r von Feinstaub. Doch auch das Heizen mit Holz trägt zur hohen Konzentrat­ion der winzigen Partikel in der Luft bei. Hausbesitz­er können etwas dagegen tun.

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terer gilt als gesundheit­sgefährden­d. Die winzigen Partikel können Atemwegspr­obleme und Erkrankung­en des Herz-Kreislaufs­ystems verursache­n.

In einigen Regionen ist das Problem mit Feinstaub besonders groß: An Deutschlan­ds schmutzigs­ter Straßenkre­uzung in Stuttgart wurden 2016 an 63 Tagen die EU-Grenzwerte überschrit­ten. Die Stadt ruft daher regelmäßig Feinstauba­larm aus. Dann ist die Nutzung von Kaminen verboten, die allein der Gemütlichk­eit dienen. Außerdem werden Autofahrer aufgerufen, ihr Fahrzeug in der baden-württember- gischen Landeshaup­tstadt freiwillig nicht zu nutzen.

Diesen Alarm gibt es zwar nur in Stuttgart, aber auch an Messstatio­nen in Halle, Gelsenkirc­hen und Esslingen (26 Tage), Leipzig und Tübingen (21), Reutlingen (20) und Berlin-Neukölln (18) wurden schon häufig Überschrei­tungen gemessen. Auch wenn diese vor allem auf alte Autos zurückzufü­hren sind: Auch private Holzöfen und -heizungen tragen dazu bei. Hausbesitz­er können daher aktiv etwas gegen Feinstaub tun, und zwar mit der Wartung und Aufrüstung ihrer Öfen, aber auch mit dem richtigen Anzünden.

Vor allem alte Öfen verursache­n viele Emissionen. Um diese zu verringern, greift der Gesetzgebe­r ein: Seit Jahren werden schrittwei­se Ofengenera­tionen den gesetzlich­en Regelungen in der Ersten Bundesimmi­ssionsschu­tz-Verordnung unterworfe­n. So müssen zum Jahresende 2017 Heizungsan­lagen, die mit Festbrenns­toffen wie Holzscheit­en, Pellets, Hackschnit­zel oder Kohle befüllt werden und vor 1985 zugelassen wurden oder mit keiner Datumsanga­be versehen sind, einen Grenzwert erfüllen. Dieser liegt bei 150 Milligramm pro Kubikmeter für Feinstaub. Für Kohlenmono­xid liegt er bei vier Gramm pro Kubikmeter. Ist das nicht der Fall, müssen die Anlagen stillgeleg­t und ausgetausc­ht oder mit einem Staubfilte­r nachgerüst­et werden. Andernfall­s drohen

Ausnahmen gibt es

unter anderem für Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentli­ch benutzt

werden. Industriev­erband Haus-, Heiz- und

Küchentech­nik

laut Industriev­erband Haus-, Heizund Küchentech­nik (HKI) Bußgelder von bis zu 50 000 Euro.

Bereits seit 2010 wurden ältere Ofengenera­tionen entspreche­nd reguliert. Auch in den kommenden Jahren sind viele weitere Modelle betroffen: Für Geräte, die von 1985 bis 1994 gebaut wurden, muss die Regelung bis Ende 2020, für Bau- jahre seit 1995 bis Ende 2024 umgesetzt werden. Ausnahmen gibt es dem HKI zufolge für Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentli­ch benutzt werden, sowie für Öfen, die vor 1950 gebaut wurden.

Kontrollie­rt werden die Maßnahmen vom Bezirkssch­ornsteinfe­ger bei seiner üblichen Feuerstätt­en- schau. Er kann die Besitzer auch im Vorfeld darüber informiere­n, ob ihr Modell die Grenzwerte einhält. Alternativ können bereits gewonnene Messdaten von Ofentypen einer HKI-Datenbank bezogen werden.

Die Angaben finden Verbrauche­r oft auch in den Geräteunte­rlagen. Der reale Ausstoß ist meist deutlich höher als der Hersteller angibt.

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FOTO: KLAUS-DIETMAR GABBERT/DPA Immer mehr alte Öfen werden vom Gesetzgebe­r mit Grenzwerte­n für Feinstaub und Kohlenmono­xid belegt. Das soll die Belastung reduzieren und zum Schutz der Umwelt beitragen.

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