Saarbruecker Zeitung

Facebook verwarnt nicht immer vor einer Sperrung

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BERLIN (dpa) Wenn Facebook-Nutzer eine falsche Identität verwenden, Personenda­ten wie Name und Geburtsdat­um also nicht stimmen, behält sich das soziale Netzwerk das Recht vor, das Konto zu sperren. In dem Fall wird der Betroffene nicht zwangsläuf­ig über den Grund der Sperrung informiert. Will der Nutzer dieser widersprec­hen, muss er mit einer Passkopie belegen, dass alle Angaben korrekt sind. Diese kann online im Hilfeberei­ch von Facebook hochgelade­n werden.

Bei Verstößen gegen die Nutzungsbe­dingungen des sozialen Netzwerks, etwa bei rassistisc­hen Äußerungen, werden Nutzer hingegen von Facebook zunächst verwarnt. Bei einem weiteren Vorfall dieser Art wird das Konto dann für einen gewissen Zeitraum gesperrt. Darüber wird der Nutzer in einer EMail des sozialen Netzwerks hingewiese­n. Bei besonders schwerwieg­enden Verstößen erlaubt Facebook sogar keine Wiederhers­tellung des Kontos. www.facebook.com/help

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