Facebook verwarnt nicht immer vor einer Sperrung
BERLIN (dpa) Wenn Facebook-Nutzer eine falsche Identität verwenden, Personendaten wie Name und Geburtsdatum also nicht stimmen, behält sich das soziale Netzwerk das Recht vor, das Konto zu sperren. In dem Fall wird der Betroffene nicht zwangsläufig über den Grund der Sperrung informiert. Will der Nutzer dieser widersprechen, muss er mit einer Passkopie belegen, dass alle Angaben korrekt sind. Diese kann online im Hilfebereich von Facebook hochgeladen werden.
Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks, etwa bei rassistischen Äußerungen, werden Nutzer hingegen von Facebook zunächst verwarnt. Bei einem weiteren Vorfall dieser Art wird das Konto dann für einen gewissen Zeitraum gesperrt. Darüber wird der Nutzer in einer EMail des sozialen Netzwerks hingewiesen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen erlaubt Facebook sogar keine Wiederherstellung des Kontos. www.facebook.com/help
Die meistgelesenen SZ-Artikel im Netz
Das waren gestern die meistgelesenen Artikel auf der Internetseite www.saarbruecker-zeitung.de:
1. Ludwigspark-Stadion: Wichtiges Treffen am Donnerstag: Rückkehr mit weniger Platz für FCS-Fans
2. Fußball: Die Sehnsucht nach dem Park wächst
3. Sulzbach-Schnappach: SEK-Einsatz wegen aggressivem Mann www.saarbruecker-zeitung.de