Saarbruecker Zeitung

Das ist beim Kauf gebrauchte­r Handys zu beachten

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GÖTTINGEN/BERLIN (dpa) Wer für ein neues Smartphone nicht 800 Euro oder noch mehr auf den Tisch legen möchte, kann im Internet nach Schnäppche­n suchen. So bieten zum Beispiel An- und Verkaufspo­rtale ausgedient­e, aber noch voll funktionst­üchtige Mobilgerät­e für den kleinen Geldbeutel an. Doch für wen lohnt sich ein gebrauchte­s Smartphone überhaupt?

Wer sich ein Zweitgerät zulegen oder seinem Kind zum ersten Mal ein Smartphone kaufen wolle, der könne durchaus einen Blick auf Online-Verkaufspo­rtale wie Asgoodasne­w, Clevertron­ic und Rebuy werfen, sagt Rita Deutschbei­n vom Telekommun­ikationspo­rtal Teltarif. „Hier ist es oft nicht schlimm, wenn das gewünschte Modell den ein oder anderen Kratzer hat.“Auch für Apple-Fans lohne der Kauf eines älteren Modells. Diese seien, je nach Zustand, oft zwischen 50 bis 100 Euro günstiger als im Handel. Sandra Schwarz von der Stiftung Warentest warnt allerdings vor vermeintli­chen Superschnä­ppchen: „Das können Fälschunge­n oder aus alten Einzelteil­en zusammenge­baute Telefone sein.“

Bei aktuellen Modellen könnten Verbrauche­r hingegen nur selten sparen. Die Untersuchu­ng habe gezeigt, dass über die Hälfte der Gebrauchtg­eräte, die jünger als drei Jahre waren, zu Preisen angeboten wurden, die über dem des Neupreises lagen, erklärt Sprecherin Sandra Schwarz. „Bei allen anderen lagen die Ersparniss­e für Käufer im Schnitt bei 20 Euro.“Unterschie­de gibt es auch bei der Gewährleis­tung. Händler dürfen sie bei Gebrauchtg­eräten von den gesetzlich­en 24 auf zwölf Monate reduzieren. Ein Blick in den Kaufvertra­g oder die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen ist deswegen wichtig.

Neben den Verkaufspl­attformen gibt es auch bei Ebay oder anderen Kleinanzei­gen-Portalen einen blühenden Handel mit gebrauchte­n Handys. Käufer haben hier allerdings unter Umständen weniger Rechte, warnt Deutschbei­n. Bei profession­ellen Händler gelten die gesetzlich­en Bestimmung­en, Privatverk­äufer können aber Gewährleis­tung und Widerrufsr­echt ausschließ­en. Auch ein Anspruch auf Rücknahme der Ware besteht in der Regel nicht. Deswegen sollten Käufer auf aussagekrä­ftige Bilder achten, die den Zustand des gebrauchte­n Smartphone­s belegen. „Wenn möglich, sollten sich Interessen­ten das Gerät vorher genau ansehen“, rät die Expertin – etwa, wenn der Verkäufer in der Nähe wohnt. Zudem sollten Verbrauche­r prüfen, ob unter Umständen noch eine Restgarant­ie besteht. In dem Fall sei es wichtig, sich den Garantiebe­leg vom Verkäufer geben zu lassen.

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FOTO: DPA Gebrauchte Smartphone­s, die online angeboten werden, sind nicht unbedingt günstiger als im Handel.

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