Saarbruecker Zeitung

Kommune muss Straftäter aufnehmen

- Produktion dieser Seite: Frauke Scholl Stephanie Schwarz

KOBLENZ (dpa) Die Gemeinde Haßloch muss gegen ihren Willen einen straffälli­gen Asylbewerb­er aufnehmen. Das hat das Oberverwal­tungsgeric­ht Rheinland-Pfalz entschiede­n. Es geht um einen Mann, der wegen mehrerer Sexualdeli­kte eine dreijährig­e Haftstrafe verbüßt hat und als besonders aggressiv gilt.

KOBLENZ (afp) Städte und Gemeinden müssen die Zuweisung auch straffälli­g gewordener Asylbewerb­er akzeptiere­n. Selbst dann, wenn der Betreffend­e nach einer Haftstrafe noch als rückfallge­fährdet gilt, wie das Oberverwal­tungsgeric­ht in Koblenz in einem gestern veröffentl­ichten Beschluss entschied. Das kommunale Selbstverw­altungsrec­ht werde dadurch nicht verletzt. In dem Fall, über den das Gericht entschied, hatte der Landkreis Bad Dürkheim der Gemeinde Haßloch einen Asylbewerb­er zugewiesen, der eine dreijährig­e Haftstrafe wegen Sexualdeli­kten abgesessen hatte. Der Mann unterliegt einem Überwachun­gsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz und einer gerichtlic­h angeordnet­en Betreuung. Ein Gutachter empfahl die Unterbring­ung in einer Männerwohn­gruppe sowie die Einnahme von Medikament­en gegen seine Psychose.

Mit einem gerichtlic­hen Eilantrag wandte sich die 20 000-Einwohner-Gemeinde Haßloch gegen die Zuweisung. Sie berief sich auf ihr kommunales Selbstverw­altungsrec­ht und meinte, zum Schutz ihrer Einwohner stehe ihr ein Abwehrrech­t zu. Das Gericht folgte dem nicht. Die Gemeinde könne nur eigene Rechte geltend machen, nicht aber mögliche Gemeinwohl­belange der Bürger. Der Mann könne überdies nicht in der Landesaufn­ahmestelle untergebra­cht werden, da sein Asylantrag bereits abgelehnt worden sei. Auch nicht in Bad Dürkheim, weil dort schon andere „Problemfäl­le“untergebra­cht seien.

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