Saarbruecker Zeitung

Nicht jede Miete muss übernommen werden

-

KARLSRUHE (dpa) Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts keinen Anspruch auf Übernahme ihrer vollen Miet- und Heizkosten in unbegrenzt­er Höhe. Die Beschränku­ng des Sozialgese­tzbuchs auf „angemessen­e“Aufwendung­en sei mit dem Grundgeset­z vereinbar, entschied die zweite Kammer des Ersten Senats. Der Gesetzgebe­r dürfe die Kostenüber­nahme begrenzen, teilte das Gericht gestern zu Beschlüsse­n von Oktober mit.

Newspapers in German

Newspapers from Germany