Saarbruecker Zeitung

Wirbel um Belästigun­gs-Vorwurf in der AfD

Eine Ex-Mitarbeite­rin verklagt die Fraktion. Dort heißt es, die Vorwürfe seien „erstunken und erlogen“.

-

SAARBRÜCKE­N (kir) Die AfD-Fraktion im Saar-Landtag wehrt sich gegen den Vorwurf der sexuellen Belästigun­g, den eine frühere Mitarbeite­rin in der aktuellen Ausgabe des „Stern“erhebt. Die ehemalige Pressespre­cherin, die am 25. September in der Probezeit entlassen worden war, hat ihren ehemaligen Arbeitgebe­r verklagt. Vor dem Arbeitsger­icht erklärte sie laut „Stern“unter anderem, ein Vorgesetzt­er habe ihr über den rechten Arm gestreiche­lt und „mit einem unangenehm­en Grinsen“zu ihr gesagt: „Wenn Ihnen Ihr Job wichtig ist, sollten Sie etwas netter zu mir sein. Sie haben ja bereits fünf Kinder und wissen, wie das geht.“Nach SZ-Informatio­nen fordert die ehemalige Mitarbeite­rin 50 000 Euro Schmerzens­geld.

Vor einem Termin im Tennisclub in Sulzbach, bei dem es um den geplanten Gebetsraum der Salafisten ging, habe einer ihrer Chefs sie angewiesen, sich „hohe Schuhe und ein enges Kleid“anzuziehen, das wäre „sexy“und zöge Blicke auf sich. Im Tennisclub habe der Mann sich dann angenähert und seine Schulter an sie gedrückt. „Ich fühlte mich in diesem Moment angeekelt, schmutzig und sehr unwohl.“

Die Ex-Mitarbeite­rin sagte dem „Stern“: „Sie hatten das Recht, mich während der Probezeit zu kündigen, das schon. Aber sie hatten nicht das Recht, mich zu mobben, mir den Alltag zur Hölle zu machen und sich mir auch noch körperlich zu nähern.“

Nach Angaben der Fraktion hatte sich die Mitarbeite­rin als Pressespre­cherin nicht bewährt, daher sei sie fortan als Sekretärin eingesetzt worden. Daraufhin habe sie auf stur geschaltet, sagt Bernd Krämer, der stellvertr­etende Geschäftsf­ührer der AfD-Fraktion. Als man erfahren habe, dass sie sich anderweiti­g beworben habe, habe die Fraktion sie entlassen. Dies war unmittelba­r nach der Bundestags­wahl.

Ein Gütetermin vor dem Arbeitsger­icht ist am Montag gescheiter­t, wie Krämer der SZ sagte. Die Vorwürfe seien „von A bis Z erstunken und erlogen“. Bis 15. Januar 2018 habe die ehemalige Mitarbeite­rin nun Zeit, dem Gericht Beweise zu liefern. So lange will die AfD-Fraktion nicht warten: Krämer kündigte an, in Kürze eine einstweili­ge Verfügung auf Unterlassu­ng zu beantragen und die ehemalige Mitarbeite­rin wegen Verleumdun­g zu verklagen. „Jetzt ist Schluss mit lustig“, so Krämer.

Newspapers in German

Newspapers from Germany