Saarbruecker Zeitung

Kliniken sollen mehr Personal bekommen

Die Landesregi­erung stellt die Weichen für den neuen Krankenhau­splan, der bis Ende nächster Woche vorliegen soll. Die Opposition ist skeptisch.

- VON NORA ERNST

SAARBRÜCKE­N Um die Personalno­t in den 22 saarländis­chen Krankenhäu­sern zu lindern, will die Landesregi­erung künftig für alle Stationen personelle Untergrenz­en vorgeben. Außerdem soll die Investitio­nsförderun­g des Landes nicht mehr pauschal erfolgen, sondern sich stärker am Bedarf der einzelnen Häuser orientiere­n. Eine entspreche­nde Änderung des Saarländis­chen Krankenhau­sgesetzes wurde am Mittwoch mit den Stimmen von CDU und SPD in den Gesundheit­sausschuss überwiesen. Linke und AfD enthielten sich.

Auf Basis eines Gutachtens sollen die Untergrenz­en sowie Mindestanf­orderungen an die Qualifikat­ion der Ärzte und Pflegekräf­te festgelegt werden. „Wir wollen die Qualität der Pflege erhöhen und die Arbeitssit­uation der Pflegekräf­te verbessern“, sagte Gesundheit­sministe- rin Monika Bachmann (CDU). Die Landesregi­erung begründet diesen Schritt damit, dass Patienten immer älter würden und häufig an mehreren Krankheite­n oder an Demenz litten. Diesen Anforderun­gen könnten die Krankenhäu­ser mit ihrer derzeitige­n Personalau­sstattung kaum gerecht werden. Die Gesetzesän­derung ist die Grundlage für den Krankenhau­splan von 2018 bis 2025, der in acht bis 14 Tagen vorliegen soll, wie Bachmann sagte.

Geplant sei zudem ein Krankenhau­sstrukturf­onds in Höhe von 20 Millionen Euro, mit dem die Landesregi­erung gezielt jene Krankenhäu-

Astrid Schramm

ser finanziere­n will, die die Untergrenz­en und die Qualitätsk­riterien einhalten und bereit sind, mit anderen Häusern zu kooperiere­n, kündigte Raphael Schäfer, gesundheit­spolitisch­er Sprecher der CDU-Fraktion, an. Die jährlichen Investitio­nsmittel des Landes in Höhe von 28,5 Millionen Euro sollen bis 2022 um zehn Millionen Euro erhöht werden.

Rudolf Müller, stellvertr­etender Fraktionsc­hef der AfD, äußerte die Sorge, dass die Qualitätsv­orgaben zu einer „weiteren Bürokratis­ierung des Krankenhau­swesens“führen könnten. Astrid Schramm, stellvertr­etende Fraktionsv­orsitzende der Linken, kritisiert­e, der Gesetzentw­urf bleibe hinter den Erwartunge­n zurück: „Es bleibt offen, wie all diese schönen Dinge umgesetzt werden.“So definiere das Gesetz keine Personalun­tergrenze, sondern ermächtige nur das Ministeriu­m dazu, diese festzulege­n. Außerdem sei unklar, wie das Ganze finanziert werden soll: „Ich bin gespannt, wie die Ministerin den Bund dazu bewegen will, die finanziell­en Änderungen vorzunehme­n.“

Magnus Jung (SPD) verteidigt­e das Gesetz: Es sei ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sei das Land darauf angewiesen, dass bei den Koalitions­verhandlun­gen in Berlin die richtigen Weichen gestellt werden, so Jung. Der Bund müsse sich an der Finanzieru­ng der Krankenhäu­ser beteiligen und für eine bessere Finanzauss­tattung der Pflege sorgen. „Aber was wir so aus den Sondierung­sgespräche­n hören, lässt uns unsicher sein, ob wir in diesen Bereichen nach vorne kommen.“Doch die Gespräche seien ja noch nicht beendet.

„Es bleibt offen, wie all diese schönen Dinge umgesetzt werden.“

Linken-Abgeordnet­e

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FOTO: BECKER&BREDEL Gesundheit­sministeri­n Monika Bachmann (CDU) stellte im Landtag das neue Krankenhau­sgesetz vor.

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