Saarbruecker Zeitung

Heiligaben­d bleiben die Läden zu

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SAARBRÜCKE­N (noe) Die saarländis­chen Supermärkt­e werden an Heiligaben­d voraussich­tlich geschlosse­n bleiben. Der Landtag hat am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Sonderrege­lung abschafft, wonach Lebensmitt­elgeschäft­e entscheide­n können, ob sie an Heiligaben­d, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, zwischen neun und 14 Uhr öffnen. Die Regelung stammt noch aus dem Jahr 1956, als nicht in allen Haushalten ein Kühlschran­k stand und es schwierig war, verderblic­he Lebensmitt­el länger zu lagern. „Dieses Argument zieht schon lange nicht mehr“, sagte die SPD-Abgeordnet­e Isolde Ries. „Ich bin sicher, dass kein Backofen und kein Kochtopf an Heiligaben­d leer bleiben werden, nur weil die Geschäfte geschlosse­n sind.“Heute argumentie­re der Einzelhand­el aus rein wirtschaft­lichem Interesse für eine Öffnung.

Hermann Scharf (CDU) sah in dem Entwurf gar ein Zeichen, das der Landtag für die Christen im Saarland setze: „Wir müssen Weihnachte­n als Fest der Familie und der Geburt Jesu schützen und dürfen es nicht den wirtschaft­lichen Interessen opfern.“So werde den Menschen die Möglichkei­t zur inneren Einkehr und Ruhe gegeben.

Ralf Georgi (Linke) war da deutlich pragmatisc­her. Er sieht in dem Vorhaben vor allem eine Stärkung der Arbeitnehm­errechte: „Selbstvers­tändlich haben die Beschäftig­ten ein Recht auf freie und ruhige Weihnachts­tage.“Auch die AfD begrüßte den Entwurf. Einstimmig wurde er von allen Fraktionen angenommen. Noch vor Weihnachte­n könnte er endgültig verabschie­det werden.

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