Saarbruecker Zeitung

Was sich 2018 für Hauseigent­ümer ändert

Umbau, Dämmung und erneuerbar­e Energien: Im kommenden Jahr gibt es viele neue Verordnung­en.

-

SAARBRÜCKE­N Auch zum kommenden Jahr gibt es wieder einige Gesetzes- und Verordnung­sänderunge­n, die Hauseigent­ümer beachten müssen. Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieber­ater der Verbrauche­rzentrale des Saarlandes, erklärt, was 2018 neu ist.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle bezuschuss­e in seinem Programm „Heizen mit erneuerbar­en Energien“Solaranlag­en, Wärmepumpe­nheizungen und Biomassehe­izungen. Um die Förderung zu erhalten, müssten Verbrauche­r ab 2018 den Förderantr­ag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen, so Schneeweiß.

Zudem verringere die KfW-Bankengrup­pe ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszu­schuss in ihrem Programm „Erneuerbar­e Energien-Speicher“zur Förderung von Batteriesp­eichern für Photovolta­ikanlagen von dreizehn auf zehn Prozent der errechnete­n Speicherko­sten.

Was das altersgere­chte Umbauen angeht, deute alles darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen unterstütz­t, die die Barrierefr­eiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen.

Dämmstoffe, die das Flammschut­zmittel Hexabromcy­clododecan (HBCD) enthalten, gelten ab 2018 in der Regel nicht mehr als gefährlich­er Abfall. Verbrauche­r müssten sie jedoch separat sammeln, so dass sie vom Entsorger erfasst und gewogen werden können. Mit der Reform des Bauvertrag­srechts und der Änderung der kaufrechtl­ichen Mängelhaft­ung erhalten Bauherren ab 2018 eine Baubeschre­ibung. Sie beinhalte detaillier­te Angaben zum Energie- und Schallschu­tzstandard. Bauherren profitiert­en in mehrfacher Weise von dieser Neuregelun­g, so Schneeweiß. Sie ermögliche ihnen noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinande­r zu vergleiche­n. Sie belege, dass die Förderbedi­ngungen ein- gehalten wurden. Sie eigne sich als Grundlage, um einen Kredit zu beantragen. Zudem diene sie als Nachweis, dass öffentlich-rechtliche Vorschrift­en eingehalte­n wurden. Darüber hinaus verpflicht­e das Bauvertrag­srecht ab 1. Januar 2018 die am Bau beteiligte­n Parteien dazu, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlic­h festzuhalt­en. Des Weiteren könnten Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragssc­hluss widerrufen.

Wer Fragen zum Neubau, zur energetisc­hen Sanierung oder zu Fördermitt­eln hat, erhalte eine unabhängig­e Beratung bei der Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale.

Informatio­nen gibt es auf der Internetse­ite der Verbrauche­rzentrale. In Saarbrücke­n finden die Beratungen bei der Verbrauche­rzentrale im Haus der Beratung, Trierer Straße 22, statt. Anmeldung unter der Telefonnum­mer (06 81) 5 00 89 15. In Völklingen finden die Energieber­atungen im Alten Rathaus statt. Anmeldung unter (0 68 98) 13 25 97. www.verbrauche­rzentrale-energieber­atung.de

 ??  ??
 ?? FOTO: DPA/STEINBERG ?? Auch für Besitzer von Photovolta­ikanlagen gibt es im Jahr 2018 einiges zu beachten. Die Verbrauche­rzentrale informiert über Änderungen.
FOTO: DPA/STEINBERG Auch für Besitzer von Photovolta­ikanlagen gibt es im Jahr 2018 einiges zu beachten. Die Verbrauche­rzentrale informiert über Änderungen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany