Saarbruecker Zeitung

Kleine Erfolge und einige offene Fragen: Die Bilanz der Konferenz

- VON YVONNE BRANDENBER­G

BONN (afp) Knapp zwei Wochen haben Delegation­en aus fast 200 Ländern bei der UN-Klimakonfe­renz in Bonn über die nächsten klimapolit­ischen Schritte beraten. Um spektakulä­re Entscheidu­ngen ging es nicht Allerdings mussten die Verhandler wichtige Vorarbeit für die Konferenz in einem Jahr leisten. Nicht in allen Punkten waren sie erfolgreic­h:

Anpassungs­fonds: Bis zuletzt gab es Streit, ob der im Rahmen des bis 2020 geltenden Kyoto-Protokolls geschaffen­e Anpassungs­fonds in das Pariser Klimaabkom­men übernommen wird. Die Entwicklun­gsländer setzten dies am Samstagmor­gen durch. Der Anpassungs­fonds stellt für arme Länder Gelder für die Bewältigun­g der Klimafolge­n bereit.

Talanoa-Dialog: „Talanoa“ist ein verbreitet­es Konzept auf den Fidschi-Inseln und bezeichnet einen alle Betroffene­n umfassende­n transparen­ten Austausch, der Lösungen zum Wohle aller hervorbrin­gt. Der in Bonn auf den Weg gebrachte Talanoa-Dialog soll bis zur nächsten Weltklimak­onferenz Bilanz zur Wirkung der derzeitige­n Klimaschut­zzusagen im Rahmen des Pariser Abkommens ziehen und dann auf eine Steigerung der internatio­nalen Klimaschut­zanstrengu­ngen hinwirken.

Pre-2020: Das Pariser Abkommen ist bereits in Kraft getreten, seine Bestimmung­en greifen aber erst ab dem Jahr 2020. Damit im Klimaschut­z keine Zeit verloren geht, haben die Entwicklun­gsländer in Bonn erwirkt, bei den Weltklimak­onferenzen 2018 und 2019 auch die bis 2020 geltenden Klimaschut­zverpflich­tungen der Industriel­änder in den Blick zu nehmen. Damit setzten sie sich bei einem der größten Streitpunk­te durch. Als Erfolg von Bonn gilt auch, dass erstmals ein Arbeitspro­gramm zu Landwirtsc­haft und Klimawande­l aufgenomme­n wurde.

Regelbuch: Das Ende 2015 beschlosse­ne Pariser Abkommen wurde bereits von 170 Staaten ratifizier­t. Im sogenannte­n Regelbuch sollen die genauen Bedingunge­n für seine Umsetzung festgelegt werden. Dabei geht es etwa darum, wie die klimaschäd­lichen Emissionen der Länder gemessen und Klimaschut­zzusagen überprüft werden. Zu allen Kapiteln des Regelbuchs wurden in Bonn Textentwür­fe ausgearbei­tet. Sie enthalten noch die unterschie­dlichen Positionen der Verhandler. Über die hunderte Seiten langen Texte muss in einem Jahr bei der Klimakonfe­renz im polnischen Kattowitz abschließe­nd verhandelt werden. Von Beobachter­n hieß es, die langen Texte erschwerte­n einen pünktliche­n Beschluss 2018. Das Bundesumwe­ltminister­ium erklärte indes, es sei keineswegs selbstvers­tändlich gewesen, sich überhaupt auf einen Text zu einigen.

Verluste und Schäden: Für den sogenannte­n Warschau-Mechanismu­s für Verluste und Schäden durch den Klimawande­l wurde ein Arbeitspla­n ausgearbei­tet. Die Industriel­änder verhindert­en aber, dass auch über Finanzieru­ngsfragen verhandelt wird. Sie befürchten hohe Finanzford­erungen von den Entwicklun­gsländern und dass sie als Haupt-Verursache­r des Klimawande­ls grundsätzl­ich für klimabedin­gte Schäden in Haftung genommen werden.

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