Saarbruecker Zeitung

Linken-Vorstand unterliegt vor Parteigeri­cht

Landesgesc­häftsführe­r Andreas Neumann durfte nicht von wichtigen Aufgaben entbunden werden.

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SAARBRÜCKE­N (kir) Die Entmachtun­g von Linken-Landesgesc­häftsführe­r Andreas Neumann durch den Landesvors­tand am 4. Juli 2017 war rechtswidr­ig. Die Bundesschi­edskommiss­ion der Partei stellte fest, dass der Landesvors­tand kein Recht hatte, Neumann das Misstrauen auszusprec­hen und ihn von wichtigen Aufgaben zu entbinden.

Der Vorstand hatte auf Antrag von Parteichef­in Astrid Schramm beschlosse­n, Neumann den Zugang zur Mitglieder-Datenbank zu sperren, ihn nicht mehr mit der Bundespart­ei und anderen Landesverb­änden korrespond­ieren zu lassen und ihn von der Vorbereitu­ng von Wahlen auszuschli­eßen. Begründet wurde dies damit, dass eine vertrauens­volle Zusammenar­beit mit Neumann nicht mehr möglich sei.

Laut Urteilsbeg­ründung verletzte der Vorstandsb­eschluss den Geschäftsf­ührer aber in seinen Rechten, die alltäglich­en Aufgaben auszuführe­n. Nach Ansicht der Parteirich­ter kann zudem nur ein Parteitag dem Geschäftsf­ührer das Misstrauen ausspreche­n, nicht der Vorstand.

Neumann ist ein enger Verbündete­r des Bundestags­abgeordnet­en und Landesscha­tzmeisters Thomas Lutze. Das Verhältnis zwischen Parteichef­in Schramm und dem Duo Lutze/Neumann ist zerrüttet. Es geht unter anderem um den Vorwurf, dass vor Listenaufs­tellungen viele Barzahler in die Partei aufgenomme­n wurden, die anschließe­nd nie mehr gesehen wurden und auch keine Beiträge mehr zahlten. 800 Mitglieder sind angeblich säumig. Laut Lutze praktizier­en dies alle Lager in der Partei so.

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