Behörde verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion
ImmermehrOnline-Händlerin Deutschland bieten Smartwatches fürbesorgte Eltern an. Jetzt schreitet die Bundesnetzagenturein.
BERLIN (dpa) Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren verboten, die mit einer Abhörfunktion ausgestattet sind und ist gegen mehre Online-Angebote vorgegangen. „Über eine App können Eltern solche Uhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Behörde. „Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.“
Viele Uhren, die speziell für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren entwickelt wurden, verfügen nach Angaben der Bundesnetzagentur über eine SIM-Karte. einen GPSSensor und eingeschränkte Telefoniefunktionen, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden können. Damit kann der App-Besitzer bestimmen, dass die Uhr unbemerkt eine beliebige Telefonnummer anruft. Auf diesem Weg können Eltern den Gesprächen ihres Kindes lauschen. Diese Abhörfunktion nennt sich auch „Babyphone“oder „Monitorfunktion“.
Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Die Bundesnetzagentur rät Lehrern, in ihren Klassen verstärkt auf solche Uhren zu achten. Eltern müssen die Smartwatches sofort vernichten und einen Nachweis an die Bundesnetzagentur schicken. Denn selbst der Besitz einer solchen Uhr ist laut Behörde in Deutschland strafbar. Das Formular für einen Vernichtungsnachweis finden Verbraucher auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Aus den gleichen Gründen hatte sie Anfang des Jahres auch die internetfähige Kinderpuppe „My friend Cayla“aus dem Verkehr gezogen. Auch sie war in der Lage, unbemerkt Gespräche des Kindes und seiner Umgebung aufzunehmen und weiterzuleiten – im schlimmsten Fall an unbefugte Fremde. www.bundesnetzagentur.de