So lassen sich ungewollte Bestellungen verhindern
Digitale Sprachassistenten erleichtern den Zugang zum Internet. Doch Nutzer müssen die Technik absichern.
BERLIN (dpa) Einkaufen per Spracheingabe – das klingt zunächst praktisch. Mancher Nutzer dürfte bei Sprachassistenten wie Amazons Alexa aber befürchten, dabei schnell die Kontolle zu verlieren. So einfach passiert das zwar nicht. Wer ein Gerät mit Alexa in Betrieb nimmt, kann es sicherheitshalber so konfigurieren, dass Einkäufe per Sprachbefehl unmöglich sind. Wichtig zu wissen dabei: Die Funktion, mit der Anwender über Sprachbefehle bei Amazon einkaufen können, ist ab der Registrierung des Geräts aktiv.
Amazon bietet zum Absichern die Option, Käufe erst nach Eingabe eines vierstelligen Codes zu akzeptieren. Diesen können Nutzer in den Einstellungen der Alexa-App auf ihrem Smartphone aktivieren. Dort lässt sich die Sprachkauf-Option auch gänzlich abschalten. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, diesen Code für keine anderen Konten oder Dienste zu nutzen. Der Google Assistant hingegen kann in Deutschland noch nicht Lars Eckhoff Rechtsanwalt
zum Bestellen verwendet werden.
Wie ist eigentlich die rechtliche Lage beim Kauf per Sprachbefehl? Unabhängig vom Bestellen per Sprachassistent gilt allgemein, dass ein Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden kann. „Das passiert täglich tausendfach, etwa beim morgendlichen Brötchenkauf“, erklärt Lars Eckhoff, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle. Beim digitalen Sprachbefehlskauf werde es aber etwas komplizierter.
Der Gesetzgeber habe für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr spezielle Regeln aufgestellt. „In Online-Shops gelten besondere Anforderungen an den Bestellablauf. Vor allem darf nur der bewusste Klick auf einen Jetzt-kaufen-Button zu einem verbindlichen Vertrag führen“, erläutert Eckhoff. „Für den Kauf per Sprachbefehl werden die Anbieter solcher Lösungen schon im eigenen Interesse auf eine transparente Gestaltung Wert legen, so dass die schlichte Aussage ‚Das hätte ich gerne!’ nicht zu einem Vertrag führt“, erwartet er.
„In Online-Shops gelten besondere Anforderungen an den
Bestellablauf.“