Saarbruecker Zeitung

So lassen sich ungewollte Bestellung­en verhindern

Digitale Sprachassi­stenten erleichter­n den Zugang zum Internet. Doch Nutzer müssen die Technik absichern.

-

BERLIN (dpa) Einkaufen per Spracheing­abe – das klingt zunächst praktisch. Mancher Nutzer dürfte bei Sprachassi­stenten wie Amazons Alexa aber befürchten, dabei schnell die Kontolle zu verlieren. So einfach passiert das zwar nicht. Wer ein Gerät mit Alexa in Betrieb nimmt, kann es sicherheit­shalber so konfigurie­ren, dass Einkäufe per Sprachbefe­hl unmöglich sind. Wichtig zu wissen dabei: Die Funktion, mit der Anwender über Sprachbefe­hle bei Amazon einkaufen können, ist ab der Registrier­ung des Geräts aktiv.

Amazon bietet zum Absichern die Option, Käufe erst nach Eingabe eines vierstelli­gen Codes zu akzeptiere­n. Diesen können Nutzer in den Einstellun­gen der Alexa-App auf ihrem Smartphone aktivieren. Dort lässt sich die Sprachkauf-Option auch gänzlich abschalten. Aus Sicherheit­sgründen empfiehlt es sich, diesen Code für keine anderen Konten oder Dienste zu nutzen. Der Google Assistant hingegen kann in Deutschlan­d noch nicht Lars Eckhoff Rechtsanwa­lt

zum Bestellen verwendet werden.

Wie ist eigentlich die rechtliche Lage beim Kauf per Sprachbefe­hl? Unabhängig vom Bestellen per Sprachassi­stent gilt allgemein, dass ein Kaufvertra­g auch mündlich geschlosse­n werden kann. „Das passiert täglich tausendfac­h, etwa beim morgendlic­hen Brötchenka­uf“, erklärt Lars Eckhoff, Rechtsanwa­lt bei der Wirtschaft­skanzlei CMS Hasche Sigle. Beim digitalen Sprachbefe­hlskauf werde es aber etwas komplizier­ter.

Der Gesetzgebe­r habe für Verträge im elektronis­chen Geschäftsv­erkehr spezielle Regeln aufgestell­t. „In Online-Shops gelten besondere Anforderun­gen an den Bestellabl­auf. Vor allem darf nur der bewusste Klick auf einen Jetzt-kaufen-Button zu einem verbindlic­hen Vertrag führen“, erläutert Eckhoff. „Für den Kauf per Sprachbefe­hl werden die Anbieter solcher Lösungen schon im eigenen Interesse auf eine transparen­te Gestaltung Wert legen, so dass die schlichte Aussage ‚Das hätte ich gerne!’ nicht zu einem Vertrag führt“, erwartet er.

„In Online-Shops gelten besondere Anforderun­gen an den

Bestellabl­auf.“

 ?? FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA ?? Bei Amazons Echo ist ab der Registrier­ung eine Funktion aktiv, mit der sich über Sprachbefe­hle Dinge bei Amazon kaufen lassen.
FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA Bei Amazons Echo ist ab der Registrier­ung eine Funktion aktiv, mit der sich über Sprachbefe­hle Dinge bei Amazon kaufen lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany