Saarbruecker Zeitung

Til Schweiger siegt vor Saarbrücke­r Gericht

- VON PATRICIA HEINE

SAARBRÜCKE­N Immer wieder geht die Tür auf und zu. Immer wieder richten sich alle Augen zum Eingang des Saals 17 im Nebengebäu­de des Saarbrücke­r Landgerich­tes. Doch jedes Mal betritt nur ein Journalist den Saal. Der beklagte Til Schweiger taucht nicht auf. Keine Anwälte. Keine Klägerin. Nur der Vorsitzend­e Richter Martin Jung erscheint um 9 Uhr. Und verkündet innerhalb von fünf Minuten das Urteil: Die vierte Zivilkamme­r des Landgerich­ts weist den Antrag der 58-jährigen Petra U. aus Sulzbach, einen Facebook-Eintrag von Til Schweiger zu löschen, ab. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Arnold Heim, der Anwalt der Klägerin, will sich am Morgen nicht dazu äußern, welches Urteil er erwartet hatte. Ob er in Revision gehe, entscheide er in den nächsten Tagen oder Wochen zusammen mit seiner Mandantin.

Der Streit zwischen der Saarländer­in und dem Schauspiel­er fing an mit einer Facebook-Nachricht, die Petra U. persönlich an Til Schweiger verschickt­e: „Sie wollten doch Deutschlan­d verlassen. Warum lösen Sie Ihr Verspreche­n nicht endlich ein?“Es war kurz nach der Bundestags­wahl, Ende September. Gerüchten zufolge hatte Schweiger im Vorfeld der Wahl angekündig­t, das Land verlassen zu wollen, wenn die AfD in den Bundestag einziehen sollte. Zudem schob Petra U. den Satz hinterher: „Ihr Demokratie­verständni­s und Ihr Wortschatz widern mich an.“Schweiger hatte die persönlich­e Nachricht auf seiner Facebook-Seite veröffentl­icht, samt seiner Antwort: „Hey Schnuffi…! Date!? Nur wir beide?!“Petra U. fühlt sich durch das Veröffentl­ichen des Nachrichte­nverlaufes in ihrem Persönlich­keitsrecht verletzt. Sie stellt einen Unterlassu­ngs-Antrag beim Landgerich­t.

Diesen lehnt das Gericht jetzt also ab. Mit der Begründung: der Vorwurf der Verletzung des Persönlich­keitsrecht­s sei berechtigt. Allerdings sieht die Kammer den Eingriff in das Persönlich­keitsrecht durch das Informatio­nsinteress­e und das Recht des Beklagten auf Meinungsfr­eiheit gedeckt. Die Klägerin habe sich deshalb ebenfalls der öffentlich­en Diskussion stellen müssen. Maßgebend für das Urteil sei außerdem, dass sich Petra U. bevor sie klagte mit ihrem vollständi­gen Namen an die Öffentlich­keit gewandt hatte – in einem Internet-Forum mit rund 25 000 Personen.

Auf Schweiger muss das Saarland aber nicht mehr warten. Auf seiner Facebook-Seite schrieb er: „Today is a good day! Anfang Dezember, liebes Saarland, komm’ ich und lös’ mein Verspreche­n ein!“

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FOTO: INGO WAGNER/ DPA Til Schweiger

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