Ihre spezialisierte Kanzlei an der Saar
Seit mehr als 50 Jahren deckt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Zimmerling an der Berliner Promenade ein breites Spektrum an Beratungen und Vertretungen in den Rechtsgebieten Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und insbesondere Verwaltungsrecht ab. Die Kanzlei
Dr. Zimmerling ist seit vielen Jah- ren auch bundesweit tätig, vor al- lem auf den Rechtsgebieten Ar- beitsrecht und Verwaltungsrecht (Beamtenrecht, Hochschulrecht, Prüfungsrecht und Hochschulzu- lassungsrecht).
Diese Spezialisierung macht die Kanzlei einzigartig im Saarland. So haben die Anwälte bereits im Jahr 1975 das so genannte Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten und in der Folgezeit zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zugunsten von Studienbewerbern herbeigeführt. Sie vertreten seit vielen Jahren Beamte im Streit um Beurteilungen, Stellenbesetzungen, Beförderungen und vieles mehr. Rechtsanwalt Dr. W. Zimmerling ist CoAutor von mehreren StandardKommentaren, so etwa dem Kommentar zum BGB (Kommentierung des Amtshaftungsparagraphen). Auf allen Rechtsgebieten zeigt die Erfahrung, dass man so früh als möglich einen Rechtsanwalt einschalten soll. Fehler, die in einem Anfangsstadium eines Prozesses gemacht werden, können fatale Folgen haben.
STUDIENPLÄTZE SIND
EIN KNAPPES GUT
Eine weitere Spezialisierung ist die Studienplatzklage. Die Kanzlei Dr. Zimmerling hat zwischenzeitlich mehrere tausend Studienplatzkläger (bundesweit) erfolgreich vertreten. Studienplatzbewerber haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine erschöpfende Ausnutzung der an den staatlichen Universitäten und (Fach-)Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Diesen Anspruch kann jeder Studienbewerber gerichtlich geltend machen. Wenn es gelingt, der Hochschule einen Berechnungsfehler nachzuweisen, stehen die Chancen sehr gut, dass der Mandant zu seinem Studienplatz kommt.
VERTRETUNG VON ARBEITNEHMERN, UNTERNEHMEN UND
BETRIEBSRÄTEN
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes sind die RAe. Dr. W. Zimmerling & B. Zimmerling sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht tätig. Die Kanzlei vertritt insoweit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Betriebsräte. Zum Individualarbeitsrecht gehören sämtliche Probleme rund um den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis. Gestritten wird vor allem über die Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses, über Kündigungen, Abmahnungen, Zeugniserteilungen oder rückständige Vergütung. Im Kollektivarbeitsrecht wird von den Betriebsräten vielfach verkannt, dass sie im Rahmen der §§ 99 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes häufig viel mehr Möglichkeiten haben als die Arbeitnehmer selbst bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Gute Kenntnisse des Arbeitsgerichtsgesetzes sind somit Voraussetzung für eine erfolgreiche Rechtsvertretung. Herr RA. Dr. W. Zimmerling ist Co-Autor des zwischenzeitlich in 5. Auflage vorliegenden Kommentars zum Arbeitsgerichtsgesetz.
VERTRETUNGEN VON
BAUHERREN,
Für Bauherren, Unternehmer, Handwerker und Architekten bieten wir eine kompetente und zielführende Beratung sowie Vertretung in allen Angelegenheiten rund ums Bauen. Ein häufiges Problem sind Mängel bei der Bauausführung und Verzögerungen im Bauablauf. Für Unternehmer und Handwerker geht es oft um ausstehende Zahlungen oder die Abwehr unberechtigter Forderungen. Gerade für private Bauherren ist die Prüfung von Bau- und Werkverträgen vor dem Abschluss wichtig, um Probleme von vorn herein zu vermeiden. Bei Architekten sind Honoraransprüche und die Vertretung in Schadensfällen wichtige Problemfelder. In allen diesen Angelegenheiten vertritt Sie Herr RA. Liebmann aufgrund langjähriger Erfahrung fachkundig und ergebnisorientiert.
Wichtig ! Ab dem 01.01.2018 gilt ein neues Baurecht !
KOMPETENTE ANSPRECHPARTNER BEI ALLEN FRAGEN ZUM FAMILIENRECHT
Zu den Themen des Familienrechts
Fotos: Kanzlei gehört beispielsweise die Berechnung des Unterhaltes, insbesondere des Kindesunterhaltes, der sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle richtet. Hinzu kommen das Umgangsrecht des getrennt lebenden Elternteils, des unverheirateten Elternteils, der Großeltern oder der Geschwister. Ein weites Feld wird mit dem Sorgerecht des getrennt lebenden Ehegatten oder des unverheirateten Elternteils abgedeckt. Herr RA. Anton betreut neben dem Familienrechtsreferat auch unser Erbrechtsreferat, in dem er für eine kompetente zügige Regelung der Nachlassfragen eintritt.
VERKEHRSRECHT
Im Rahmen des Verkehrsrechts vertritt RA B. Zimmerling Sie umfassend. Wir machen Ihren Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend und beraten Sie über das optimale Vorgehen. Herr RA. B. Zimmerling vertritt sie darüber hinaus sowohl in straf- als auch verwaltungsrechtlichen Fragestellungen des Verkehrsrecht. Dies umfasst Bußgeldangelegenheiten oder auch den Verlust ihrer Fahrerlaubnis.