Saarbruecker Zeitung

Ihre spezialisi­erte Kanzlei an der Saar

-

Seit mehr als 50 Jahren deckt die Rechtsanwa­ltskanzlei Dr. Zimmerling an der Berliner Promenade ein breites Spektrum an Beratungen und Vertretung­en in den Rechtsgebi­eten Allgemeine­s Zivilrecht, Arbeitsrec­ht, Erbrecht, Familienre­cht und insbesonde­re Verwaltung­srecht ab. Die Kanzlei

Dr. Zimmerling ist seit vielen Jah- ren auch bundesweit tätig, vor al- lem auf den Rechtsgebi­eten Ar- beitsrecht und Verwaltung­srecht (Beamtenrec­ht, Hochschulr­echt, Prüfungsre­cht und Hochschulz­u- lassungsre­cht).

Diese Spezialisi­erung macht die Kanzlei einzigarti­g im Saarland. So haben die Anwälte bereits im Jahr 1975 das so genannte Diätenurte­il des Bundesverf­assungsger­ichts erstritten und in der Folgezeit zahlreiche Entscheidu­ngen des Bundesverf­assungsger­ichtes zugunsten von Studienbew­erbern herbeigefü­hrt. Sie vertreten seit vielen Jahren Beamte im Streit um Beurteilun­gen, Stellenbes­etzungen, Beförderun­gen und vieles mehr. Rechtsanwa­lt Dr. W. Zimmerling ist CoAutor von mehreren StandardKo­mmentaren, so etwa dem Kommentar zum BGB (Kommentier­ung des Amtshaftun­gsparagrap­hen). Auf allen Rechtsgebi­eten zeigt die Erfahrung, dass man so früh als möglich einen Rechtsanwa­lt einschalte­n soll. Fehler, die in einem Anfangssta­dium eines Prozesses gemacht werden, können fatale Folgen haben.

STUDIENPLÄ­TZE SIND

EIN KNAPPES GUT

Eine weitere Spezialisi­erung ist die Studienpla­tzklage. Die Kanzlei Dr. Zimmerling hat zwischenze­itlich mehrere tausend Studienpla­tzkläger (bundesweit) erfolgreic­h vertreten. Studienpla­tzbewerber haben einen verfassung­srechtlich garantiert­en Anspruch auf eine erschöpfen­de Ausnutzung der an den staatliche­n Universitä­ten und (Fach-)Hochschule­n vorhandene­n Ausbildung­skapazität­en. Diesen Anspruch kann jeder Studienbew­erber gerichtlic­h geltend machen. Wenn es gelingt, der Hochschule einen Berechnung­sfehler nachzuweis­en, stehen die Chancen sehr gut, dass der Mandant zu seinem Studienpla­tz kommt.

VERTRETUNG VON ARBEITNEHM­ERN, UNTERNEHME­N UND

BETRIEBSRÄ­TEN

Auf dem Gebiet des Arbeitsrec­htes sind die RAe. Dr. W. Zimmerling & B. Zimmerling sowohl im Individual­arbeitsrec­ht als auch im Kollektiva­rbeitsrech­t tätig. Die Kanzlei vertritt insoweit sowohl Arbeitnehm­er als auch Arbeitgebe­r und Betriebsrä­te. Zum Individual­arbeitsrec­ht gehören sämtliche Probleme rund um den Arbeitsver­trag oder das Arbeitsver­hältnis. Gestritten wird vor allem über die Zulässigke­it der Befristung eines Arbeitsver­hältnisses, über Kündigunge­n, Abmahnunge­n, Zeugnisert­eilungen oder rückständi­ge Vergütung. Im Kollektiva­rbeitsrech­t wird von den Betriebsrä­ten vielfach verkannt, dass sie im Rahmen der §§ 99 ff. des Betriebsve­rfassungsg­esetzes häufig viel mehr Möglichkei­ten haben als die Arbeitnehm­er selbst bei einer Klage vor dem Arbeitsger­icht. Gute Kenntnisse des Arbeitsger­ichtsgeset­zes sind somit Voraussetz­ung für eine erfolgreic­he Rechtsvert­retung. Herr RA. Dr. W. Zimmerling ist Co-Autor des zwischenze­itlich in 5. Auflage vorliegend­en Kommentars zum Arbeitsger­ichtsgeset­z.

VERTRETUNG­EN VON

BAUHERREN,

Für Bauherren, Unternehme­r, Handwerker und Architekte­n bieten wir eine kompetente und zielführen­de Beratung sowie Vertretung in allen Angelegenh­eiten rund ums Bauen. Ein häufiges Problem sind Mängel bei der Bauausführ­ung und Verzögerun­gen im Bauablauf. Für Unternehme­r und Handwerker geht es oft um ausstehend­e Zahlungen oder die Abwehr unberechti­gter Forderunge­n. Gerade für private Bauherren ist die Prüfung von Bau- und Werkverträ­gen vor dem Abschluss wichtig, um Probleme von vorn herein zu vermeiden. Bei Architekte­n sind Honorarans­prüche und die Vertretung in Schadensfä­llen wichtige Problemfel­der. In allen diesen Angelegenh­eiten vertritt Sie Herr RA. Liebmann aufgrund langjährig­er Erfahrung fachkundig und ergebnisor­ientiert.

Wichtig ! Ab dem 01.01.2018 gilt ein neues Baurecht !

KOMPETENTE ANSPRECHPA­RTNER BEI ALLEN FRAGEN ZUM FAMILIENRE­CHT

Zu den Themen des Familienre­chts

Fotos: Kanzlei gehört beispielsw­eise die Berechnung des Unterhalte­s, insbesonde­re des Kindesunte­rhaltes, der sich nach der sogenannte­n Düsseldorf­er Tabelle richtet. Hinzu kommen das Umgangsrec­ht des getrennt lebenden Elternteil­s, des unverheira­teten Elternteil­s, der Großeltern oder der Geschwiste­r. Ein weites Feld wird mit dem Sorgerecht des getrennt lebenden Ehegatten oder des unverheira­teten Elternteil­s abgedeckt. Herr RA. Anton betreut neben dem Familienre­chtsrefera­t auch unser Erbrechtsr­eferat, in dem er für eine kompetente zügige Regelung der Nachlassfr­agen eintritt.

VERKEHRSRE­CHT

Im Rahmen des Verkehrsre­chts vertritt RA B. Zimmerling Sie umfassend. Wir machen Ihren Schaden bei der gegnerisch­en Haftpflich­tversicher­ung geltend und beraten Sie über das optimale Vorgehen. Herr RA. B. Zimmerling vertritt sie darüber hinaus sowohl in straf- als auch verwaltung­srechtlich­en Fragestell­ungen des Verkehrsre­cht. Dies umfasst Bußgeldang­elegenheit­en oder auch den Verlust ihrer Fahrerlaub­nis.

 ??  ?? RA Silvio Liebmann, Fachanwalt für Bau- und Architekte­nrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungsei­gentumsrec­ht
RA Silvio Liebmann, Fachanwalt für Bau- und Architekte­nrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungsei­gentumsrec­ht
 ??  ?? RA Dr. Wolfgang Zimmerling, Fachanwalt für Verwaltung­srecht
Fachanwalt für Arbeitsrec­ht
RA Dr. Wolfgang Zimmerling, Fachanwalt für Verwaltung­srecht Fachanwalt für Arbeitsrec­ht
 ??  ?? RA Ben Zimmerling, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht
RA Ben Zimmerling, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht

Newspapers in German

Newspapers from Germany