Saarbruecker Zeitung

Es gibt keinen Zwang zum Schächten

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Religionsf­reiheit hat ihre Grenzen. Sie steht nicht über der Gesundheit von Mensch und Tier und darf auch nicht missbrauch­t werden, um fragwürdig­e Praktiken zu rechtferti­gen. Man kann sich die Frage stellen, ob Schächten auch in geregeltem Rahmen nicht grundsätzl­ich gegen Tierrechte verstößt. Werden sie so ausgelegt, dass sie jegliches tierisches Leid ausschließ­en, ist die Antwort ein klares Ja. Dann wären aber auch Missstände wie Massentier­haltung nicht tolerierba­r.

Doch um ein Verbot ging es in Belgien gar nicht. Muslime können dort ihre Riten ausleben, müssen sich dafür nur an Regeln halten. Ist das zu viel verlangt? Nein! Religionsf­reiheit ist kein Joker, den man beliebig zücken kann. Sie ist ein hohes Gut. Wenn orthodoxe Vertreter einer Religion sich darauf berufen wollen, um die Regeln für umstritten­e religiöse Praxen zu lockern, dann ist Vorsicht geboten. Gut, dass der EU-Gutachter in Sachen Lammschlac­htung nicht aufs falsche Pferd gesetzt hat.

Statt auf weniger strenge Vorschrift­en zu pochen, sollten die Islamverbä­nde darüber nachdenken, wie sie ihren Bedarf auf legale Weise decken. Es steht nicht im Koran, dass jeder Moslem ein Lamm schlachten und damit eine Fußballman­nschaft versorgen muss. „Es gibt keinen Zwang im Glauben“, heißt es im Koran. Niemand ist ein schlechter­er Moslem, wenn er zum Opferfest nicht persönlich im Schlachtho­f erscheint – oder gar, Allah bewahre, mal gänzlich auf Fleisch verzichtet.

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