Handelsseiten sollen für Betrug haften
BERLIN (dpa) Online-Plattformen wie Amazon und Ebay sollen künftig für millionenschweren Umsatzsteuerbetrug von Anbietern haften. Darauf haben sich die Länder-Finanzminister bei einem Treffen in Berlin verständigt. Dem Beschluss zufolge sollen künftig die Marktplatzbetreiber dafür geradestehen, wenn Anbieter auf ihren Internetseiten keine Umsatzsteuer abführen. Die Haftung würde greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können oder wenn sie vom Finanzamt auf Verfehlungen des Händlers hingewiesen würden.
Insbesondere aus dem asiatischen Raum werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Waren verkauft, ohne dass die Umsatzsteuer abgeführt wird. Die Steuerausfälle bewegen sich laut hessischem Finanzministerium im hohen dreistelligen Millionenbereich. Häufig seien sogenannte Fulfillment-Dienstleister im Spiel. Dabei befinde sich die Ware bereits in Lagern im Land, der Versand werde meist durch Dienstleister abgewickelt. Eigentümer sei allerdings ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas, nach Angaben der Ministerien Hessens und Baden-Württembergs oft in China und Hongkong. Die Eigentümer müssten die Umsatzsteuer für Inlandsumsätze abführen und sich beim zuständigen deutschen Finanzamt registrieren – sie vermieden dies aber häufig durch falsche Angaben.
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