Saarbruecker Zeitung

Arbeitslos – was die Arbeitsage­ntur darunter versteht

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SAARBRÜCKE­N (fitz) Arbeitslos­e und Arbeitsuch­ende sind Begriffe, die bei der Bundesagen­tur für Arbeit eine genau definierte Bedeutung haben – und diese Bedeutung unterschei­det sich stark von dem, was die Bürger darunter verstehen.

Als Arbeitslos­e bezeichnet die Agentur nur die Leute, die keinen Job haben, sich bei der Agentur als „arbeitsuch­end“gemeldet haben, Arbeitslos­engeld eins (ALG 1) beziehen und der Agentur dauernd nachweisen, dass sie ständig Bewerbunge­n verschicke­n und Vorstellun­gsgespräch­e haben. Andernfall­s gibt die Agentur ihnen kein Arbeitslos­engeld eins. mehr. Das ALG 1 bekommt man aber nur, wenn man zuvor 18 Monate am Stück einen Job hatte, bei dem Beiträge zur Sozialvers­icherung bezahlt wurden.

Ein Flüchtling (mit Aufenthalt­serlaubnis), der sich arbeitssuc­hend meldet, gilt also nicht als Arbeitslos­er sondern als Arbeitsuch­ender. Er bekommt kein Arbeitslos­engeld eins, sondern Hartz-IV.

Als Arbeitsuch­ende bezeichnet die Agentur erstens die oben definierte Gruppe der Arbeitslos­en; zweitens Leute, die Hartz-IV beziehen und als „erwerbsfäh­ige Hilfebedür­ftige“eingestuft sind (Langzeitar­beitslose); drittens Leute, die nur noch ihre Kündigungs­frist abarbeiten und sich bereits arbeitsuch­end gemeldet haben; viertens Leute, die als Selbststän­dige Geld verdienen, aber eine Anstellung suchen; fünftens Leute, die einen Job haben (womöglich Vollzeit) und dabei so wenig verdienen, dass sie vom Jobcenter zusätzlich HartzIV bekommen, sogenannte Aufstocker. Das Jobcenter kann sie jederzeit zwingen, einen anderen, besser bezahlten Job anzunehmen.

Unterbesch­äftigt sind laut Agentur 1. die „registrier­ten Arbeitslos­en“, 2. „Teilnehmer an bestimmten arbeitsmar­ktpolitisc­hen Maßnahmen“, 3. „die Nutzer von vorruhesta­ndsähnlich­en Regelungen“.

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