König rät Saarländern zu Aktion gegen Grubenflutung
ILLINGEN/LANDSWEILER-REDEN (dik) Alle Saarländer, die einen Bergschadensverzicht unterschrieben haben, sollten beim Oberbergamt in Landsweiler-Reden Einspruch gegen die geplante Grubenflutung einlegen, erklärte gestern der Illinger CDU-Bürgermeister Armin König. Es gehe darum, eigentumsrechtliche Nachteile zu vermeiden. König betonte, dass er sogar „Hinweise auf Sittenwidrigkeit für Verzichtserklärungen, die nach 2011 erfolgt sind“sehe. Damals habe der Bergbaukonzern RAG aus Essen schon Pläne gehabt, das Grubenwasser trotz der Ewigkeitsverpflichtungen und des Erblastenvertrags massiv ansteigen und Gruben absaufen zu lassen, sagte König. Wenn sich die Bergbau-Betroffenen nicht bis zum 15. Januar 2018 meldeten, verzichteten sie auf ihre Rechte.
Nach Aussage der CDU/SPD-Landesregierung seien bis zu 600 000 Saarländer in über 30 Kommunen betroffen. „Je mehr sich substanziell melden, desto besser“, sagte der Rathaus-Chef. Er forderte die RAG auf, die Bergschadenverzichtserklärungen zurückzugeben. Diese Verzichte für Schäden aus Hebungen sollen künftig aufgehoben werden, hatte Heribert Maurer vom Oberbergamt bereits 2015 versichert. Die RAG war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
„Wenn es bei den Grubenwasserhebungen keine Schäden gibt, hat auch ein Bergschaden-Entschädigungsverzicht keine nachteiligen Auswirkungen auf die RAG. Wenn es aber gravierende Schäden gibt, müssen sie bezahlt werden“, sagte König. Dazu gehöre auch eine Umkehrung der Beweislast. „In Regionen, in denen der Bergbau umging, muss die Bergschadensvermutung umfassend gelten. Die Eigentumsgarantie ist ein elementares Grundrecht.“Schon deshalb sei die Grubenflutung vermutlich rechtswidrig, erklärte König.