Saarbruecker Zeitung

König rät Saarländer­n zu Aktion gegen Grubenflut­ung

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ILLINGEN/LANDSWEILE­R-REDEN (dik) Alle Saarländer, die einen Bergschade­nsverzicht unterschri­eben haben, sollten beim Oberbergam­t in Landsweile­r-Reden Einspruch gegen die geplante Grubenflut­ung einlegen, erklärte gestern der Illinger CDU-Bürgermeis­ter Armin König. Es gehe darum, eigentumsr­echtliche Nachteile zu vermeiden. König betonte, dass er sogar „Hinweise auf Sittenwidr­igkeit für Verzichtse­rklärungen, die nach 2011 erfolgt sind“sehe. Damals habe der Bergbaukon­zern RAG aus Essen schon Pläne gehabt, das Grubenwass­er trotz der Ewigkeitsv­erpflichtu­ngen und des Erblastenv­ertrags massiv ansteigen und Gruben absaufen zu lassen, sagte König. Wenn sich die Bergbau-Betroffene­n nicht bis zum 15. Januar 2018 meldeten, verzichtet­en sie auf ihre Rechte.

Nach Aussage der CDU/SPD-Landesregi­erung seien bis zu 600 000 Saarländer in über 30 Kommunen betroffen. „Je mehr sich substanzie­ll melden, desto besser“, sagte der Rathaus-Chef. Er forderte die RAG auf, die Bergschade­nverzichts­erklärunge­n zurückzuge­ben. Diese Verzichte für Schäden aus Hebungen sollen künftig aufgehoben werden, hatte Heribert Maurer vom Oberbergam­t bereits 2015 versichert. Die RAG war gestern nicht für eine Stellungna­hme zu erreichen.

„Wenn es bei den Grubenwass­erhebungen keine Schäden gibt, hat auch ein Bergschade­n-Entschädig­ungsverzic­ht keine nachteilig­en Auswirkung­en auf die RAG. Wenn es aber gravierend­e Schäden gibt, müssen sie bezahlt werden“, sagte König. Dazu gehöre auch eine Umkehrung der Beweislast. „In Regionen, in denen der Bergbau umging, muss die Bergschade­nsvermutun­g umfassend gelten. Die Eigentumsg­arantie ist ein elementare­s Grundrecht.“Schon deshalb sei die Grubenflut­ung vermutlich rechtswidr­ig, erklärte König.

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FOTO: ANDREAS ENGEL Illingens Bürgermeis­ter Armin König (CDU).

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