Meisterpflicht für selbstständige Zahntechniker
MÜNSTER (dpa) Zahntechniker brauchen auch künftig einen Meisterabschluss, um sich selbstständig machen zu können. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor (Az.: 4 A 1113/13). Geklagt hatte ein 40-jähriger Mann, der das Unternehmen seines Vaters übernehmen wollte, aber keinen Meister hatte. Ohne Erfolg: Die von Zahntechnikern gefertigten Arbeiten blieben in der Regel auf Dauer im Körper der Patienten, so das Gericht. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sei es deshalb erforderlich, dass nur Personen mit einem Meisterbrief den Beruf selbstständig ausübten.
Derzeit brauchen Selbstständige laut dem Zentralverband des deutschen Handwerks in mehr als 50 Handwerksberufen keinen Meister mehr, darunter etwa der Fliesenleger oder der Parkettleger. Das sind etwas weniger als die Hälfte aller Ausbildungsberufe im Handwerk.
Büro auch im Winter öfter lüften
HAMBURG (dpa) Gerade im Winter ist frische Luft bei der Arbeit besonders wichtig. Denn in stickigen Räumen werden Berufstätige nicht nur schneller müde. Dort können sich auch Keime ansammeln, womit das Erkältungsrisiko steigt. Deshalb rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Büros und andere Arbeitsplätze mehrmals täglich für drei bis fünf Minutenzu lüften. Auch die Pause für Spaziergänge im Freien zu nutzen, sei sinnvoll.