Feuer-Drama von Saarbrücken war wohl Brandstiftung
Nach vier Toten in Saarbrücker Wohnhaus: Sachverständige tun sich mit genereller Kontrollpflicht für mehr Sicherheit schwer.
SAARBRÜCKEN (hgn) Das verheerende Feuer mit vier Toten und 25 Verletzten in einem Saarbrücker Wohnhaus ist aller Voraussicht nach gelegt worden. Eine 37 Jahre alte Bewohnerin des Hauses sitzt seit gestern wegen des dringenden Tatverdachts der Brandstiftung mit Todesfolge in Untersuchungshaft. Die Frau soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken das Kopfkissen ihres Bettes mit Feuerzeugbenzin getränkt und angezündet haben. Anschließend habe sie die Wohnung verlassen und so wenigstens leichtfertig den Tod von vier Menschen verursacht.
Nach dem Großbrand am Sonntag, bei dem 200 Rettungskräfte im Einsatz waren, streiten Experten jetzt darüber, ob ein gesetzlich verordneter Brandschutz-Tüv im Saarland nötig ist. Kritik an solchen Forderungen kommt von Christof Backes. Der Brandschutz-Sachverständige bei der Ingenieurkammer befürchtet, dass eine solche Vorschrift zur „Überregulierung“führt.
Ein weiß-rotes Flatterband verwehrt den Zutritt, nur Ermittler dürfen hinein. Polizeiautos stehen vor dem Gebäude. Schwarze Schmauchspuren an der Hausfront zeugen einen Tag danach von dem Drama, das am Sonntag Menschen ins Unglück gestürzt hat: Ein Feuer in einem Wohnhaus am Saarufer in der Saarbrücker Innenstadt kostete vier Bewohnern das Leben. Sie sind erstickt.
Schuld daran soll eine Frau haben, die selbst bis zu dem Unglück in dem fünfstöckigen Komplex ein Ein-Zimmer-Appartment bewohnt hat. Die 37-Jährige soll in ihrem Bett ein Kopfkissen mit Feuerzeugbenzin getränkt und anschließend angesteckt haben, berichtet Saarbrückens Staatsanwaltssprecher Christoph Rebmann. Dann verließ sie gegen Mittag das Haus. Die Flammen breiteten sich vom ersten Stock in die darüberliegenden Etagen aus. Dichte Rauchschwaden schnitten den Fluchtweg übers Treppenhaus ab, Qualm drang durch geborstene Fenster nach außen.
Obwohl weit mehr als 100 Feuerwehrleute mit Drehleitern versuchten, alle Opfer zu retten, starben vier Mieter. Ein Toter war auch am Montagabend noch nicht identifiziert. 20 Verletzte forderte der Großbrand. Darunter ein Mann, der in Panik aus dem Fenster in den Innenhof sprang. Mit lebensgefährlichen Blessuren kam er ins Krankenhaus. Weitere 25 Betroffene, die mit dem Schrecken davonkamen, verbrachten die Nacht in einer Notunterkunft der Polizei.
Die mutmaßliche Täterin habe sich noch am Sonntagabend gestellt. Sie sei, so schreibt Rebmann in einer Stellungnahme, zum Haus zurückgekehrt und habe gestanden. Zum Motiv gibt es bislang keine Angaben. Die mehrfach Vorbestrafte sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.
Unterdessen äußerten gegenüber der SZ Experten unterschiedliche Meinungen über mögliche Folgerungen aus der Katastrophe. Ein Sachverständiger, der aufgrund der noch unklaren Ursachenlage ungenannt bleiben wollte, bemängelt ganz generell für das Saarland, dass es zwar Bauantrags verfahren gibt, die entsprechende Vorgaben machen. Aber ob diese dann auch eingehalten werden, werde nie überprüft. „Während Private alle zwei Jahre ihren Pkw zum Tüv bringen müssen, kann hier jeder tun und lassen, was er will“, kritisierte er. Anders beispielsweise bei Krankenhäusern und Schulen: Hier sind in zeitlichen Abständen behördliche Kontrollen vorgeschrieben.
ChristofBackes,B rand schutz sachverständiger beider Ingenieur kammer des Saarlandes( ING ), widerspricht solchen Forderungen, insbesondere Vermieter einem Kontrolldiktat zu unterwerfen. „Die Bauordnung ist ein Gesetz, an das sich jeder zu halten hat“, begründet er. Sicherlich bleibe dadurch ein Restrisiko. Aber eine Überregulierung wolle
„Die Bauordnung ist ein Gesetz, an das sich jeder zu halten hat.“Christof Backes, Brandschutz-Sachverständiger
schließlich auch niemand. Saarländer eile der Ruf voraus, leidenschaftliche Heimwerker zu sein, die vieles beim Um- und Ausbau selbst in die Hand nehmen. „Das entbindet sie aber nicht, sich in solchen Fällen fachmännischen Rat von Architekten und Planern zu holen“, sagt Backes. Denn nachträgliche Arbeiten an Gebäuden lassen Brandschutzbestimmungen nicht erlöschen.
Die genauen Ermittlungen über die Brandursachen im Haus mit den 47 Wohnungen dauert noch weiter an. Allerdings sieht Sachverständiger Backes nach ersten Informationen keinen Verstoß, was die Fluchtwege betrifft. „Drehleitern der Feuerwehr gelten ebenso als Fluchtweg.“Dabei gab es jedoch einen Zwischenfall: Eine der drei eingesetzten Drehleitern war wegen eines technischen Problems ausgefallen, während Bewohner, denen der Fluchtweg über die Treppe abgeschnitten war, aus Fenstern um Hilfe schrien. Dabei hätte sie nach Auskunft des Stadtpressesprechers Robert Mertes eigentlich funktionieren müssen. „Sie war frisch aus der Reparatur gekommen und von der Herstellerfirma als einsatzbereit bescheinigt worden.“