Anklage 17 Jahre nach Düsseldorfer Anschlag
Ein Rechtsradikaler soll im Juli 2000 die Bombe am S-Bahnhof Wehrhahn gezündet haben.
DÜSSELDORF (dpa) Gut 17 Jahre nach dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ist gegen den mutmaßlichen Attentäter Anklage erhoben worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur gestern aus Justizkreisen erfuhr, ist die mehr als 250 Seiten starke Anklageschrift beim Düsseldorfer Landgericht eingegangen. Darin werden 96 Zeugen benannt.
Bei dem Anschlag waren zehn Menschen verletzt worden, ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib, getroffen von einem Metallsplitter. Die schwangere Frau schwebte zunächst in Lebensgefahr. Der Splitterhagel reichte 100 Meter weit. Die Opfer waren überwiegend jüdische Einwanderer aus Osteuropa.
Dem Rechtsradikalen wird in der Anklage zwölffacher versuchter Mord vorgeworfen. Damit droht ihm als Höchststrafe lebenslange Haft. Sein Motiv soll Fremdenhass gewesen sein. Der Angeschuldigte bestreitet die Tat. Es handelt sich um einen etwa 50 Jahre alten Deutschen, der bereits unmittelbar nach der Tat festgenommen worden war, aber mangels ausreichender Beweise wieder freigelassen werden musste. Der Verdächtige betrieb damals in der Nähe des Tatorts einen Militaria-Laden und galt als Waffennarr.
Am 27. Juli 2000 um 15.03 Uhr war am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe explodiert, gefüllt mit dem Sprengstoff TNT und ferngezündet. Die Opfer kamen vom Deutschunterricht an einer Sprachschule. Die ersten Rettungskräfte berichteten von „vielen Bewusstlosen mit großen blutenden Wunden“. Der mutmaßliche Bombenleger soll den Anschlag viele Jahre später einem Mitgefangenen im Gefängnis von Castrop-Rauxel gestanden und dabei auch Täterwissen offenbart haben, als er dort wegen einer anderen Straftat einsaß. Dieser hatte sich im Juli 2014 an die Polizei gewandt. Daraufhin war der Fall neu aufgerollt worden.
Dabei verdichtete sich die Beweislage: Eine Zeugin, die Ralf S. entlastet hatte, rückte davon ab. Sie soll damals von ihm massiv unter Druck gesetzt worden sein. Eine weitere Zeugin hatte ihn beim Ausspähen des späteren Tatorts beobachtet. Profiler des Landeskriminalamts hatten in einem neuen Gutachten weitere Mosaiksteine zusammengefügt: Alle Indizien führten demzufolge zum Beschuldigten.
So konnten nun Gegenstände aus seiner Wohnung mit dem Sprengsatz in Verbindung gebracht werden: Er kann schweißen und hatte ein Schweißgerät, wie es für den Bau der Bombe verwendet worden sein soll. Bei der Bundeswehr soll er den Umgang mit Sprengstoff gelernt haben. Zudem soll er regelmäßiger Käufer eines in Düsseldorf kaum vertriebenen Kölner Anzeigenblatts gewesen sein. Genau dieses Blatt soll den in einer weißen Plastiktüte an einem Geländer deponierten Sprengsatz bedeckt haben. Ende Januar war der Verdächtige daraufhin festgenommen worden.
Nach Bekanntwerden der Mordserie des rechtsextremen NSU war intensiv geprüft worden, ob auch der Wehrhahn-Anschlag auf das Konto der Neonazi-Terrorgruppe gehen könnte.
Sollte das Landgericht die Anklage zulassen, ist mit einem Prozessbeginn erst im nächsten Jahr zu rechnen.