Saarbruecker Zeitung

Zweifel an Rechtmäßig­keit der Grubenflut­ung

Das Verwaltung­sgericht hat den Prozess um eine Genehmigun­g von 2013 vertagt. In einem Punkt hakten die Richter besonders kritisch nach.

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Die Gemeinde Nalbach klagt derzeit dagegen. In der gestrigen mündlichen Verhandlun­g vor dem Verwaltung­sgericht in Saarlouis haben die Richter der 5. Kammer Zweifel an der Rechtmäßig­keit durchblick­en lassen. Ein Urteil wird frühestens im Februar gesprochen.

Das Bergamt des Landes hatte 2013 der RAG erlaubt, das Wasser in der Grube Ensdorf (Duhamel) von rund -1400 Meter auf -400 Meter ansteigen zu lassen. Dies ist zunächst einmal unabhängig von den aktuellen RAG-Plänen, das Wasser in den Wasserprov­inzen Reden und Duhamel auf -320 Meter und langfristi­g bis zur Tagesoberf­läche steigen zu lassen und in die Saar zu leiten. Dagegen gibt es in zahlreiche­n Gemeinden Proteste. Nalbach legte 2015 Widerspruc­h gegen den Anstieg auf -400 Meter ein. Dieser wurde zwar abgelehnt, doch seither laufen die Pumpen wieder, das Wasser steht bei etwa -1100 Meter. Die Gemeinde macht geltend, sie hätte im Zulassungs­verfahren beteiligt werden müssen, und sie fürchtet Erderschüt­terungen, eine Gefahr für das Trinkwasse­r und Schäden an Gebäuden der Gemeinde.

Mit der Forderung, neue Gutachten anfertigen zu lassen, stieß der Anwalt der Gemeinde, Rolf Friedrichs, bei den Richtern auf wenig Gehör. Es sei nicht vorgesehen, so lange Gutachten anfertigen zu lassen, bis die Auffassung der Gemeinde bestätigt werde, sagte der Vorsitzend­e Richter.

Oberbergam­t und RAG wiesen die Befürchtun­gen der Gemeinde unisono zurück. Eine Verunreini­gung des Trinkwasse­rs werde es auf keinen Fall geben, sagte Ulrich Heinz, der Leiter der Rechtsabte­ilung des Oberbergam­tes. Bei diesem Thema wurde die schwache Rechtsposi­tion der Gemeinde deutlich: Weil sie die Trinkwasse­rversorgun­g 2006 an einen Wasserzwec­kverband abgegeben hatte, kann sie nach Ansicht des Gerichts nicht mehr eine Verletzung eigener Rechte geltend machen (was die Gemeinde indes anders sieht).

Dafür stießen die Richter auf einen möglichen Verfahrens­fehler, der sich in der Verhandlun­g als Knackpunkt herausstel­lte. Es geht um die Frage, ob 2013 eine wasserrech­tliche Genehmigun­g notwendig gewesen wäre. Eine solche Genehmigun­g gibt es aus dem Jahr 2007, als der Bergbau noch lief. Diese Genehmigun­g geht davon aus, dass Wasser aus einer Tiefe von mehr als -1400 Metern gehoben wird, nicht aber aus -400 Metern Tiefe. „Ich sehe da ein Problem“, hakte einer der Richter ein. „Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass das ein kritischer Punkt ist.“Auffällig war der Nachdruck, mit dem die Richter auf diese Frage hinwiesen.

Der Justiziar des Oberbergam­tes und die RAG-Anwältin vermochten es allem Anschein nicht, einen besonders hartnäckig nachfragen­den Richter von ihrer Ansicht zu überzeugen, dass die Genehmigun­g aus dem Jahr 2007 ausreicht. Begründung: Schließlic­h gehe es um die gleiche Wassermeng­e – ob das Wasser nun aus einer Tiefe von 1400 oder 400 Metern unter Normalnull gehoben wird, sei egal. Es gebe keine Erkenntnis­se, dass das Wasser aus -400 Metern von schlechter­er Qualität sei, sagte Heinz. Friedrichs, der Anwalt der Gemeinde, entgegnete, man wisse doch gar nicht, durch welche Ablagerung­sstätten das Wasser beim Anstieg um 1000 Meter komme. Woraufhin Heinz sagte: Durch die gleichen Schichten wie zuvor, denn das Wasser komme ja immer von oben („vom Himmel“). Gemeinde, Bergbehörd­en und die RAG haben nun bis zum 15. Februar Zeit, schriftlic­h Stellung zu beziehen. „Wir haben neue Munition bekommen“, sagte Nalbachs Bürgermeis­ter Lehnert. „Es sieht ganz gut aus. Einfach Pumpen aus – das wird wohl nicht gehen.“Anwalt Friedrichs sagte: „Gerade im Hinblick auf die Frage, ob eine Vorprüfung erforderli­ch war, stehen unsere Karten gar nicht so schlecht. Wenn dem so wäre, hätte die Genehmigun­g nicht erteilt werden dürfen.“

Dagegen sagte Oberbergam­ts-Justiziar Heinz: „Wir sind weiterhin zuversicht­lich, dass wir dieses Verfahren gewinnen werden.“Eine Entscheidu­ng sei noch nicht gefallen. Auf die kritischen Einwände des einen Richters angesproch­en, sagte er: „Das Gericht hat fünf Richter.“

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FOTO: OLIVER DIETZE/DPA 2012 wurde der Bergbau im Saarland beendet. Seither gibt es Diskussion­en über den Umgang mit dem Grubenwass­er. Hier die Mettenschi­cht auf dem Gelände des Bergwerks Saar in Ensdorf.
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FOTO: JOHANNES A. BODWING Der Nalbacher Bürgermeis­ter Peter Lehnert sieht gute Chancen für seine Gemeinde.

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