Saarbruecker Zeitung

Streit um Werbeverbo­t für Abtreibung­en

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Ministerpr­äsidentin Annegret Kramp-Karrenbaue­r (CDU) hat sich dagegen ausgesproc­hen, das Werbeverbo­t für Schwangers­chaftsabbr­üche aufzuheben. Die Grünen im Saarland kritisiert­en dies. Das Verbot würde die Ärzteschaf­t kriminalis­ieren.

SAARBRÜCKE­N (lrs) Ministerpr­äsidentin Annegret Kramp-Karrenbaue­r (CDU) spricht sich gegen die Aufhebung des Werbeverbo­ts für Abtreibung­en aus. „Ich sage ganz ehrlich, dass mich diese Diskussion persönlich sehr umtreibt“, sagte sie. Sie bezog sich auf die Diskussion über eine mögliche Streichung des Paragrafen 219a, der Ärzten die Werbung für einen Schwangers­chaftsabbr­uch verbietet.

Das Gesetz sehe ausdrückli­ch eine intensive Beratung der Schwangere­n vor: „Weil Abtreibung eben keine nachträgli­che Empfängnis­verhütung ist“, sagte sie. Abtreibung sei keine ärztliche Dienstleis­tung wie jede andere. Deswegen sei sie strikt dagegen, dass der Paragraf abgeschaff­t werde. Frauen in dieser Notlage müssten vielmehr intensiv und ergebnisof­fen in den dafür zuständige­n Stellen beraten werden.

Die Debatte war durch die Verurteilu­ng einer Ärztin ausgelöst werden. Wegen unerlaubte­r Werbung für Abtreibung­en wurde eine Strafe von 6000 Euro gegen sie verhängt.

Die Grünen warfen Kramp-Karrenbaue­r vor, „Frauenpoli­tik aus der Mottenkist­e“zu machen. Der Paragraf 219a sei ein Relikt aus der Nazizeit, sagte Landeschef­in Tina Schöpfer. Dadurch werde Frauen der Zugang zu Informatio­nen erschwert und die Ärzteschaf­t kriminalis­iert. Die Bezeichnun­g „Werbung“sei irreführen­d, denn im Kern gehe es nicht um Werbung, sondern es werde Ärzten verboten, Informatio­nen zu Ablauf, Möglichkei­ten und Risiken von Schwangers­chaftsabbr­üchen anzubieten.

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