Saarbruecker Zeitung

Bürger können bald Anträge für den Windelbonu­s stellen

- Produktion dieser Seite: Martin Rolshausen, Frank Kohler, Markus Saeftel

SAARBRÜCKE­N (red) Die Saarbrücke­rinnen und Saarbrücke­r können von Montag, 1. Januar, bis Samstag, 30. Juni, bei den vier Bürgerämte­rn der Stadt Saarbrücke­n den Windelbonu­s für das Jahr 2017 beantragen. Anträge, die nach diesem Tag eingehen, kann die Verwaltung nicht mehr berücksich­tigen. Die Stadt zahlt einen jährlichen Windelbonu­s von 25 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 50 Euro für Inkontinen­z- und Stomapatie­nten.

Betroffene Patienten müssen dem Antrag auf den Windelbonu­s ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest vorliegt.

Die Bürger müssen außerdem mit ihrem erstem Wohnsitz in Saarbrücke­n gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Bonus wird für das vorhergehe­nde Kalenderja­hr als Einmalbetr­ag überwiesen.

Die vier Bürgerämte­r der Stadt haben folgende Adressen: Bürgeramt City, Gerberstra­ße 4, in St. Johann, Bürgeramt Dudweiler, Stadtmitte­zentrum Am Markt 1, Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach. Das teilt die Stadtpress­estelle mit.

Vordrucke für die Anträge auf den Windelbonu­s gibt es bei den Bürgerämte­rn oder im Internet. Dort sind auch die Öffnungsze­iten der Bürgerämte­r zusammenge­fasst. Weitere Infos unter

(06 81) 90 50 oder per E-Mail an die Adresse buergeramt@saarbrueck­en.de. www.saarbrueck­en.de/ windelbonu­s www.saarbrueck­en.de/ buergeraem­ter

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