Saarbruecker Zeitung

Saar-Forscher experiment­ierten voriges Jahr mit 26 625 Tieren

Die Zahl der Tests hat sich kaum verändert. Die große Koalition will nun Alternativ­en fördern.

- VON UTE KIRCH Produktion dieser Seite: Ute Kirch Daniel Kirch

SAARBRÜCKE­N Im Saarland sind im Jahr 2016 Versuche an insgesamt 26 625 Tieren durchgefüh­rt worden. Das geht aus der Antwort der Landesregi­erung auf eine Anfrage des Abgeordnet­en Lutz Hecker (AfD) hervor. Demnach wurden 50 Anträge für Tierversuc­he gestellt, die alle genehmigt wurden. 21 weitere Versuche mussten lediglich angezeigt werden, weil sie laut Tierschutz­gesetz keiner Genehmigun­gspflicht unterliege­n.

Mit Abstand am häufigsten wurden bei den Versuchen im Saarland Mäuse verwendet, nämlich 24 974 Mal. Es folgen 1381 Ratten, 72 Meerschwei­nchen, 69 Kaninchen, 56 Schweine, 36 Goldhamste­r, 24 Schafe, sechs Krallenfrö­sche, fünf Reptilien und zwei Vögel. Damit ist die Zahl der Tiere im Vergleich zu 2015 mit 26 349 etwa konstant geblieben. Es sind aber deutlich mehr als in den Jahren 2014 (24 238 Tiere) und 2013 (22 234 Tiere), wie ein Abgleich der aktuellen Zahlen mit den Antworten der Regierung auf damalige Anfragen von Linken und Grünen zeigt.

Die Statistik unterschei­det zwischen Fällen, bei denen Tiere für Versuchszw­ecke verwendet wurden, und Tieren, die zur Organ- und Gewebeentn­ahme getötet wurden. 11 225 Mäuse und damit 45 Prozent aller verwendete­n Mäuse wurden zu diesem Zweck getötet. Dies gilt auch für 386 Ratten (27,9 Prozent), 40 Meerschwei­nchen (55,5 Prozent), zwei Schweine (3,6 Prozent) und alle fünf Reptilien.

Von den 50 genehmigte­n Anträgen entfallen 45 auf das Universitä­tsklinikum in Homburg, drei auf die SaarUni und ebenfalls drei auf die Pharmacels­us GmbH in Saarbrücke­n. Die Genehmigun­g werde auf höchstens fünf Jahre befristet, heißt es in der Antwort weiter.

Das Landesamt für Verbrauche­rschutz, das beim Umweltmini­sterium angesiedel­t ist, muss die Anträge genehmigen. Zur fachlichen Beurteilun­g vor jeder Entscheidu­ng müssen die Tierschutz­beauftragt­en der wissenscha­ftlichen Einrichtun­gen sowie die Landestier­schutzkomm­ission eine Stellungna­hme vorlegen. Der Kommission gehören Vertreter der Universitä­t, der Ärztekamme­r, der Tierärztek­ammer und des Deutschen Tierschutz­bundes an. Ihre Mitglieder arbeiten ehrenamtli­ch und erhalten Aufwandsen­tschädigun­gen. Das Ministeriu­m als Oberste Tierschutz­behörde fördere die tierschutz­rechtliche Kompetenz der Mitglieder und unterstütz­e die Teilnahme an überregion­alen Veranstalt­ungen, heißt es in der Antwort.

Tierversuc­he sind seit jeher umstritten. Während Tierschütz­er sie ablehnen, verweisen Forscher – auch an der Medizinisc­hen Fakultät in Homburg – regelmäßig auf den gesellscha­ftlichen Nutzen, weil sie für die Entwicklun­g neuer Behandlung­skonzepte nötig seien.

Die große Koalition im Saarland will die Zahl der Tierversuc­he senken: „In Zusammenar­beit und im Dialog mit Forschungs­instituten und Hochschule­n wollen wir Alternativ­en zu Tierversuc­hen entwickeln“, heißt es im Koalitions­vertrag. Hierzu erklärt die Landesregi­erung, dass 2018 eine überregion­ale Veranstalt­ung zum Thema „Alternativ­en zu Tierversuc­hen“geplant sei.

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FOTO: DPA/GENTSCH An 24 974 Mäusen wurden 2016 im Saarland Versuche für Forschungs­zwecke durchgefüh­rt.

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