Saarbruecker Zeitung

Aus der Berufswelt in die Uni-Welt

Studieren ist auch ohne Abitur möglich, zum Beispiel mit einer abgeschlos­senen Berufsausb­ildung. Bewerber müssen allerdings bestimmte Voraussetz­ungen erfüllen.

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GÜTERSLOH/BERLIN (dpa) Studenten ohne Abitur erzielen keine schlechter­en Ergebnisse als ihre Kommiliton­en. Das zeigt eine Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenscha­ftsforschu­ng (DZHW ) und der Humboldt-Universitä­t Berlin. Demnach gibt es schon im dritten Semester fast keine Unterschie­de mehr zwischen den Noten von Studenten ohne und mit Abitur. Bis zum fünften Semester haben die sogenannte­n nicht-traditione­llen Studenten demnach ähnlich viele Leistungsp­unkte gesammelt wie ihre Nachbarn im Hörsaal. Und auch bei den Examensnot­en gebe es nur geringe Unterschie­de.

51 000 Studenten ohne Abitur waren 2015 an deutschen Hochschule­n eingeschri­eben. Seit 2010 habe sich die Zahl damit fast verdoppelt, sagt Sigrun Nickel, Leiterin der Hochschulf­orschung am Centrum für Hochschule­ntwicklung (CHE). Welche Voraussetz­ungen müssen Kandidaten erfüllen, damit sie ohne Abitur studieren können? Beruflich Qualifizie­rte, die neben ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre Berufserfa­hrung vorweisen können, haben gute Chancen auf Hochschulz­ulassung. Mit einer Einschränk­ung: Das gewählte Studienfac­h muss fachlich zum erlernten Beruf passen. Ein Fach eigener Wahl können dagegen Absolvente­n einer sogenannte­n Aufstiegsf­ortbildung studieren – das sind Meister oder Techniker. Sie müssen keine weiteren Voraussetz­ungen erfüllen, um sich an einer Universitä­t oder einer Fachhochsc­hule einzuschre­iben.

Nur mit Ausbildung und Berufserfa­hrung wird es dagegen komplizier­ter. Denn die Zulassungs­bedingunge­n für Studenten ohne Abitur variieren je nach Bundesland und Hochschule. Interessen­ten können sich im Internet auf der Webseite www.studieren-ohne-abitur.de und direkt bei der jeweiligen Hochschule über die genauen Bestimmung­en informiere­n.

So anstrengen­d manche Prüfungsvo­rbereitung während der Berufsausb­ildung auch gewesen sein mag – gelernte Inhalte lassen sich nicht auf ein Studium anrechnen. „Die Ausbildung­sleistunge­n sind meist gar nicht anrechenba­r, sondern eher die Fortbildun­gsleistung­en und die Berufserfa­hrung, weil sie in Inhalt und Niveau äquivalent zum Studiengan­g sein müssen“, erklärt KimMaureen Wiesner vom Bundesinst­itut für Berufsbild­ung. Außerdem gibt es das Problem der Doppelanre­chnung: Macht beispielsw­eise eine Aufstiegsf­ortbildung zum Meister den Zugang zur Hochschule erst möglich, lässt sie sich nicht ein zweites Mal anrechnen, um etwa das Studium zu verkürzen.

Umgekehrt ist es genauso: Studienlei­stungen oder -abschlüsse sind bei der Aufnahme einer dualen Berufsausb­ildung nicht anrechenba­r. „Anders verhält es sich bei der Zulassung zu den Prüfungen der Höheren Berufsbild­ung, die zum Meister-, Techniker- oder Fachwirtab­schluss führen“, sagt Julia Flasdick, Hochschule­xpertin des Deutschen Industrie- und Handelskam­mertags (DIHK). Wer bereits eine duale Berufsausb­ildung abgeschlos­sen und in einem fachnahen Studiengan­g mindestens 90 Credit-Points erreicht hat, kann diese bei der Prüfungszu­lassung wie ein Jahr Berufsprax­is werten lassen. www.studieren-ohne-abitur.de

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