Strafanzeige im Polizei-Netzwerk
In vielen Bundesländern können Bürgerbereits perInternetAnzeige erstatten. Das Saarland will2018 nachziehen.
SAARBRÜCKEN Wer Opfer eines Diebstahls, eines Raubes oder eines Betrugs geworden ist, wer ein Gewaltdelikt anzeigen oder als Zeuge eine Straftat melden möchte, muss zur Polizeiwache gehen und Anzeige erstatten. Es sei denn, er hat einen Computer und wohnt in einem der vielen Bundesländer, die schon eine Online-Wache haben. Dort werden Anzeigen rund um die Uhr online entgegengenommen.
Nur wenige Bundesländer hinken bei dieser Möglichkeit der Online-Strafanzeige noch nach. Darunter auch Rheinland-Pfalz und das Saarland. Im Südwesten des Landes laufen die Vorbereitungen jedoch auf Hochtouren, um den eigenen Bürgern im neuen Jahr diese neue Service-Möglichkeit ebenfalls zu bieten. „Die Einführung einer Online-Wache ist ein wichtiger Schritt“, meint Joachim Winkler, Sprecher des Innenministeriums. Durch die schnelle, zeit- und ortsunabhängige Anzeigemöglichkeit biete sie einen Servicegewinn.
Darüber hinaus benötigten Bürger keine besonderen Kenntnisse, um eine Onlineanzeige zu erstatten. „Dies könne strafrechtliche Dunkelfelder aufklären“, vermutet Winkler. Die Online-Wache biete damit sowohl für Bevölkerung als auch Polizei einen Mehrwert.
Wer online eine Anzeige erstatten möchte, muss neben seinen persönlichen Daten Angaben zu Tathergang, Ort, Zeit, Zeugen, Schadenshöhe und möglichen Tatverdächtigen machen. Danach wird eine Bestätigungsseite mit dem polizeilichen Aktenzeichen angezeigt, die der Nutzer für seine Unterlagen ausdrucken sollte. Falls es nicht möglich ist, Beweise wie Bilder oder Dokumente als elektronische Anlage beizufügen, müssen diese per Post an die Polizei gesendet werden. Die Online-Anzeigen werden dann von Sachbearbeitern bewertet und an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
Wer online Anzeige erstatten möchte, muss sich aber über eines im Klaren sein: Über das Internet übermittelte Anzeigen werden genauso behandelt wie persönliche. Eine vorschnelle oder unüberlegte Handlung könne rechtliche Folgen für den Antragsteller haben, wie etwa die Polizei Sachsen-Anhalt auf ihrer Webseite mitteilt: „Eine Strafanzeige löst immer polizeiliche Ermittlungen aus. Wer eine Straftat vortäuscht, jemanden wissentlich zu Unrecht beschuldigt oder absichtlich falsche Angaben macht, begeht selbst eine Straftat.“
Absoluter Vorreiter auf dem Gebiet der Online-Anzeigen ist die Polizei in Brandenburg: Bereits im Jahr 2003 eröffnete sie ihre virtuelle Polizeiwache und bot bundesweit erstmalig die Möglichkeit, OnlineStrafanzeigen zu erstatten. Das Angebot wird positiv aufgenommen: Seit dem Start der Internetwache stieg die Anzahl online übermittelter Vorgänge regelmäßig an. 2016 wurden circa 36 500 Formulare über die Internetwache an die Polizei übermittelt.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG) steht dem Thema Online-Strafanzeige nach eigener Auskunft aufgeschlossen gegenüber. „Das Internet bietet grundsätzlich die Möglichkeit, Menschen, die vielleicht gehemmt sind, direkt zur Polizei zu gehen, in Kontakt mit ihr zu treten. Das verändert das Anzeigeverhalten“, meint der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
Die Innenministerien und Polizeipräsidien, die seit Jahren Erfahrungen mit der Online-Wache haben, ziehen ein positives Fazit. In Baden-Württemberg wurde beispielsweise schon vor 20 Jahren das Projekt „EDI“(Elektronischer Detektiv im Internet) eingerichtet. Wie Horst Haug, Sprecher des Landeskriminalamts (LKA), erklärt, sei das Angebot mittlerweile in Internet-Wache umbenannt worden. 2016 verzeichnete das LKA dort über 20 000 Mitteilungen. Inzwischen gibt es auch eine ergänzende Plattform, wo sich anonyme Hinweisgeber melden können, die persönliche Nachteile befürchten.
Die aktuelle Internetwache der Polizei des Landes NordrheinWestfalen besteht seit Mai 2015. Die Anzahl der Anzeigen und Hinweise habe sich in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. Allein im Jahre 2016 verzeichnete die Internetwache 80 000 Vorgänge. Für 2017 könne die Gesamtzahl voraussichtlich schon bei mehr als 85 000 liegen. „Das zeigt, dass diese Internetwache durch die Bürger akzeptiert und als Alternative zur Möglichkeit der Anzeigenerstattung auf einer Polizeiwache gerne genutzt wird“, sagt LKA-Sprecher Frank Scheulen. Während das Anzeigenportal zur klassischen Anzeigenerstattung genutzt werden kann, ist ein Hinweisportal dazu gedacht, der Polizei Infos zu bevorstehenden Straftaten oder Gefahrenlagen zu übermitteln.
Beide Varianten könnten in der Internetwache bewusst auch anonym genutzt werden. Dies könne natürlich auch dazu führen, dass die Internetwache für persönliche Zwecke missbrauchten werde, räumt Scheulen ein. „Dieser Anteil ist jedoch angesichts der Gesamtzahl in der Internetwache als eher unerheblich zu bezeichnen.“
Die Internetwache der Polizei Berlin wurde 2005 eröffnet und wird von zwei Dienstkräften rund um die Uhr betreut. Laut Polizei-Pressesprecherin Konstanze Dassler bedeute die Möglichkeit der Onlineanzeige eine erhebliche Entlastung: Bei knapp 570 000 erfassten Straftaten 2016 wurde bereits jede fünfte Strafanzeige online erstattet.
Derzeit bieten zwölf Bundesländer
Rainer Wendt Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft die Anzeige über das Internet an. Ein besonders hohes Risiko für gefälschte Anzeigen bringe die Online-Variante nicht mit sich, meint Jörg Fritsche vom Innenministerium in Sachsen-Anhalt. „Die Sorge, dass potenzielle Täter vorsätzlich falsche Angaben machen, besteht bei allen Anzeigenerstattungen gleichermaßen, ob online, schriftlich, telefonisch oder bei persönlicher Anzeigenerstattung.“
Der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sieht unterm Strich mehr Chancen als Risiken durch die Internet-Wachen. „Eine Gefahr, die von OnlineAnzeigen ausgeht, könnte etwa sein, dass Menschen zu Unrecht verdächtigt werden“, gibt er zwar zu bedenken, „das kann aber auch offline passieren.“
„Das Risiko falscher Verdächtigungen besteht im Internet genauso wie in
der echten Welt.“