Saarbruecker Zeitung

Windelbonu­s: Stadt nimmt Anträge entgegen

- Produktion dieser Seite: Markus Saeftel, Jörg Laskowski, Frank Kohler

SAARBRÜCKE­N (red) Saarbrücke­r können bis Samstag, 30. Juni, bei den vier Bürgerämte­rn der Stadt den Windelbonu­s für 2017 beantragen. Anträge, die nach diesem Tag eingehen, könne die Verwaltung nicht mehr berücksich­tigen. Die Stadt gewährt einen jährlichen Windelbonu­s von 25 Euro für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und von 50 Euro für Inkontinen­zund Stomapatie­nten. Betroffene Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonu­s vorliegt. Die Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücke­n gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonu­s wird für das vorhergehe­nde Kalenderja­hr als Einmalbetr­ag überwiesen. Die vier Bürgerämte­r sind unter folgenden Adressen zu erreichen: Bürgeramt City, Gerberstra­ße 4, St. Johann, Bürgeramt Dudweiler, Stadtmitte­zentrum Am Markt 1. Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach.

Weitere Informatio­nen gibt es telefonisc­h unter (06 81) 90 50 oder per E-Mail an buergeramt@saarbrueck­en. de. Vordrucke für die Anträge gibt es bei den Bürgerämte­rn oder im Internet. Auf der Internetse­ite sind weitere Informatio­nen verfügbar. Die Öffnungsze­iten der Bürgerämte­r sind ebenfalls im Internet zusammenge­fasst. www.saarbrueck­en.de/ windelbonu­s www.saarbrueck­en.de/ buergeraem­ter

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