Saarbruecker Zeitung

Vater nach Todesschüs­sen von Beckingen auf freiem Fuß

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BECKINGEN (ukl) Dem Familiendr­ama am Neujahrsta­g in Beckingen-Haustadt, bei dem ein 64-jähriger Vater seinen 29-jährigen Sohn mit einer Pistole erschossen hat, sind laut Staatsanwa­ltschaft jahrelang schwelende Familienko­nflikte vorausgega­ngen. „Der Sohn war für uns kein Unbekannte­r, es liefen zahlreiche Ermittlung­sverfahren gegen ihn“, sagte der Saarbrücke­r Oberstaats­anwalt Christoph Rebmann auf SZ-Anfrage. Auch soll der getötete Sohn drogenabhä­ngig und psychisch auffällig gewesen sein.

Die Staatsanwa­ltschaft verzichtet­e darauf, Untersuchu­ngshaft gegen den 64 Jahre alten Kommunalpo­litiker, der jahrelang im Orts- und Gemeindera­t aktiv war, zu beantragen. „Das ist mit Blick auf vergleichb­are Fälle schon die Ausnahme“, sagte Rebmann. Aber es liege kein Haftgrund gegen den bisher nicht vorbestraf­ten Mann vor, der an einer Stoffwechs­elkrankhei­t leidet: „Er hat sich selbst der Polizei gestellt und die Tat gestanden, ohne Wenn und Aber“, sagte Rebmann. Trotz des daher dringenden Tatverdach­ts sei keiner der drei theoretisc­h möglichen Haftgründe gegeben. Das wären Wiederholu­ngs-, Flucht- und Verdunklun­gsgefahr.

Der Sohn soll laut Polizei zunächst „widerrecht­lich“in die Wohnung seines Vaters eingedrung­en sein, dieser dann aus Angst zur Waffe gegriffen haben. Es sei derzeit nicht davon auszugehen, dass der Vater seinen Sohn in Notwehr umbrachte, sagte gestern Oberstaats­anwalt Rebmann. Anzeichen, dass es einen konkreten, unmittelba­r bevorstehe­nden Angriff gegeben habe, gebe es nicht.

Bis die Anklage erhoben wird, könnte es noch Monate dauern, in denen ermittelt werde. „Erst dann wird sich zeigen, ob die Anklage auf Totschlag oder Mord lautet“, sagte Rebmann. Auf den ersten Blick liege aber kein Mordmerkma­l vor.

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FOTO: BECKER&BREDEL Nach der Tat sicherten Experten der Polizei Spuren im Haus des Tatverdäch­tigen in Beckingen.

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