Arbeitslos – was die Arbeitsagentur darunter versteht
SAARBRÜCKEN (red) Arbeitslose, Arbeitsuchende und Unterbeschäfttigte sind Begriffe, die bei der Bundesagentur für Arbeit eine genau definierte Bedeutung haben – und diese Bedeutung unterscheidet sich stark von dem, was die Bürger darunter verstehen. Und so sehen die Definitionen der Bundesagentur für Arbeit“aus (Stand: September 2017):
sind demnach Personen, die „vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben“und damit das Kriterium der „Beschäftigungslosigkeit“erfüllen. Sie suchen eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung und müssen das der Agentur für Arbeit ständig nachweisen (Kriterium Eigenbemühungen). Bleiben die Betroffenen diesen Nachweis schuldig, dann gibt ihnen die Agentur kein Arbeitslosengeld. Als arbeitslos gilt nach der Definition außerdem nur, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung steht, also arbeiten darf, arbeitsfähig und arbeitsbereit ist (Kriterium Verfügbarkeit). Weitere Voraussetzungen: die Betroffenen müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie dürfen zum einen nicht jünger als 15 Jahre alt sein und zum anderen die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben. Und sie müssen sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
sind der Agentur zufolge erstens die oben definierten Arbeitslosen, zweitens Leute, die eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen – und die drittens die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben (Paragraph 15 Sozialgesetzbuch, drittes Buch).