Saarbruecker Zeitung

Im Freiburger Prozess gegen Flüchtling ist die Altersfrag­e offen

Hussein K. soll im Oktober 2016 eine 19-Jährige ermordet haben. Wie alt er tatsächlic­h ist, ist der entscheide­nde Punkt für das mögliche spätere Strafmaß.

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und Ermordung einer 19-jährigen Studentin minderjähr­ig gewesen sein.

Gerichtsan­gaben zufolge soll gleich heute Morgen ein Zeuge gehört werden, der den nach eigenen Angaben aus Afghanista­n stammenden K. und dessen Familie in Teheran gekannt hat. Später am Tag ist ein Polizeihau­ptkommissa­r geladen, der über das Bewegungsp­rofil und die Auswertung von K.‘s Handy sprechen soll, sagte ein Gerichtssp­recher. Wann ein Urteil fällt – es war ursprüngli­ch bereits für vergangene­n Dezember geplant – ist offen.

Es ist ein ungewöhnli­ches und überregion­al beachtetes Verfahren mit widersprüc­hlichen Aussagen und vielen Facetten. Gutachten widerlegen K.‘s Altersanga­ben. Die Frage des Alters wird von entscheide­nder Bedeutung für die Höhe des Strafmaßes sein. Zur Last gelegt werden K. Mord und besonders schwere Vergewalti­gung. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 in Freiburg die 19-Jährige vergewalti­gt, bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt und dann im niedrigen Uferwasser des Flusses Dreisam zurückgela­ssen zu haben. Die Frau ertrank. Die Suche nach Antworten erweist sich als schwierig – und zeitintens­iv. Plante das Gericht anfangs rund zwei Monate und 13 Verhandlun­gstage, sind nun mindestens 24 Prozesstag­e bis Mitte März 2018 vorgesehen, sagte die Vorsitzend­e Richterin Kathrin Schenk.

Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschlan­d gekommen und galt als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling. Er kam in Freiburg zu einer Pflegefami­lie. Er sagte, er stamme aus Afghanista­n und sei 16 oder 17 Jahre alt. Konkreter wurde er nicht. Von den Behörden überprüft wurden die Angaben nicht, wie Mitarbeite­r der beiden beteiligte­n Jugendämte­r vor Gericht einräumen mussten. Dafür seien es damals schlicht zu viele Flüchtling­e gewesen. Amtliche Dokumente habe fast keiner von ihnen gehabt.

Zum Prozessauf­takt gab K. zu, beim Alter gelogen zu haben und älter zu sein. Mehr sagt er dazu nicht. Die Staatsanwa­ltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt, wie Oberstaats­anwalt Eckart Berger betont. Entspreche­nde Gutachten sowie mehrere Zeugenauss­agen Laut einer neuen Umfrage für die „Welt“ist eine große Mehrheit der Deutschen für verpflicht­ende Alterstest­s bei jungen Flüchtling­en. Von rund 5000 Teilnehmer­n einer Umfrage des Instituts Civey hätten 78 Prozent die Frage „Sollte es obligatori­sche Alterstest­s für Flüchtling­e in dem Prozess untermauer­n das. Eines der beiden Gutachten hat einen Eckzahn des Angeklagte­n untersucht und so ein Alter von 25,8 Jahren errechnet. Ein zweites Gutachten basiert auf Röntgenauf­nahmen von Knochen und Gebiss sowie medizinisc­hen Untersuchu­ngen. Das Resultat: Das wahrschein­liche Alter von K. betrage 22 oder 23 Jahre. Das absolute Mindestalt­er sei 19. Dieses sei zwar sehr unwahrsche­inlich, aber nicht auszuschli­eßen. geben?“mit „Ja“beantworte­t. 17 Prozent seien dagegen gewesen, die restlichen fünf Prozent hätten angegeben, unentschie­den zu sein. Die meisten „Ja“-Stimmen habe es bei den Anhängern der AfD (97 Prozent), der FDP (93 Prozent) und der Union (85 Prozent) gegeben, deutlich weniger bei den Wählern von SPD (56 Prozent), Linken (56 Prozent) und Grünen (50 Prozent).

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FOTO: SEEGER/DPA Der Angeklagte Hussein K. (rechts) im Freiburger Landgerich­t.

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