Saarbruecker Zeitung

Todesfahre­r von Berus steht erneut vor Gericht

Auch in zweiter Instanz könnte der 23-Jährige, der im August 2017 in Berus eine 14-Jährige überfahren hat, vom Landgerich­t Saarbrücke­n wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt werden. Er hofft weiterhin auf Freispruch oder Bewährung.

- Produktion dieser Seite: Stephanie Schwarz Dietmar Klosterman­n Landespoli­tik/Region Telefon: (06 81) 5 02 20 41 Fax: (06 81) 5 02 22 19 E-Mail: politik@sz-sb.de Team Landespoli­tik/Region: Oliver Schwambach (oli, Leiter), Dr. Daniel Kirch (kir, stellv.

SAARBRÜCKE­N (wi) Nach dem Tod eines 14 Jahre alten Mädchens bei einem Verkehrsun­fall an einer Landstraße bei Berus muss der mutmaßlich­e Verursache­r nun wohl auch in zweiter Instanz mit einer Verurteilu­ng wegen fahrlässig­er Tötung rechnen. Das zeigte sich gestern bei der Erörterung eines technische­n Gutachtens vor dem Landgerich­t Saarbrücke­n.

Dort wehrt sich der 23-Jährige gegen die Verurteilu­ng zu drei Jahren Haft ohne Bewährung wegen fahrlässig­er Tötung und Körperverl­etzung aus erster Instanz. Das Amtsgerich­t Saarlouis hatte ihn für den Tod der 14-Jährigen und die Verletzung­en von zwei Bekannten des Mädchens verantwort­lich gemacht: Der Angeklagte sei im August 2017 wie ein Rennfahrer unterwegs gewesen. In der Rechtskurv­e habe der 23-Jährige die Kontrolle über seinen zum Rennauto umgebauten Opel verloren. Das Auto rutschte geradeaus in die Gruppe der Fußgänger auf dem Gehweg.

Ergebnis des Gutachters: Der Opel des Angeklagte­n habe sich mit einer Geschwindi­gkeit zwischen 85 und 104 Kilometer pro Stunde der Kurve genährt und dann voll gebremst. Im Scheitelpu­nkt der Kurve sei der Wagen noch zwischen 63 und 78 Kilometer pro Stunde schnell gewesen. In diesem physikalis­chen Grenzberei­ch hätte lediglich ein geübter Profi-Rennfahrer mit diesem Auto die Kurve gerade noch schaffen können.

Aber der Angeklagte ist kein Rennfahrer. Auch vor dem Landgerich­t muss der 23-Jährige deshalb nun mit einer Verurteilu­ng rechnen. Ob dabei erneut eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wird, ist offen. Der Angeklagte hofft weiterhin auf Freispruch oder Bewährung. Das Urteil wird Ende Januar erwartet.

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FOTO: ROLF RUPPENTHAL In dieser Kurve bei Berus starb im August 2017 eine 14-Jährige, weil der Angeklagte mit überhöhtem Tempo in eine Kurve gerast war.

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