Was verdienen meine Kollegen?
Gehälter sind meist ein Tabuthema. Ein neues Gesetz soll mehr Transparenz bringen.
Wie muss der Arbeitgeber
Niemand erfährt mit dem neuen Gesetz, was ein bestimmter Kollege verdient. Stattdessen muss der Arbeitgeber den Mittelwert der Bruttogehälter angeben, die alle Kollegen des jeweils anderen Geschlechts bekommen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben wie der Antragsteller. Außerdem muss er erklären, nach welchen Kriterien und Verfahren die Gehälter festgelegt sind.
reagieren? Drei Monate haben Arbeitgeber Zeit für die Antwort. Anders ist die Regelung bei Arbeitgebern, die an einen Tarifvertrag gebunden sind oder ihn anwenden. Für sie gibt es keine Frist, und zur Erklärung der Kriterien reicht es, wenn sie auf die Tarifregelungen verweisen. Gibt ein Arbeitgeber ohne Tarifbindung innerhalb der Frist keine Antwort, muss er bei einem eventuellen Gerichtsverfahren beweisen können, dass keine Benachteiligung vorliegt. Er kann den Antrag aber ablehnen, weil er die vom Arbeitnehmer genannte Tätigkeit nicht für gleichwertig hält. Was dann passiere, vor allem bei Arbeitgebern ohne Frist, würden wohl erst die Entscheidungen der Gerichte zeigen, so Althaus. Gleiches gilt für die Frage, was die Antwort beinhalten muss. Erstmal nichts. Zumindest nicht nach dem Entgelttransparenzgesetz, denn darin geht es nur um Informationen. Theoretisch können Arbeitnehmer die Auskunft aber als Grundlage für eine Klage nach dem Gleichbehandlungsgesetz verwenden oder wenigstens für die nächste Gehaltsverhandlung.