Saarbruecker Zeitung

Was verdienen meine Kollegen?

Gehälter sind meist ein Tabuthema. Ein neues Gesetz soll mehr Transparen­z bringen.

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Wie muss der Arbeitgebe­r

Niemand erfährt mit dem neuen Gesetz, was ein bestimmter Kollege verdient. Stattdesse­n muss der Arbeitgebe­r den Mittelwert der Bruttogehä­lter angeben, die alle Kollegen des jeweils anderen Geschlecht­s bekommen, die eine vergleichb­are Tätigkeit ausüben wie der Antragstel­ler. Außerdem muss er erklären, nach welchen Kriterien und Verfahren die Gehälter festgelegt sind.

reagieren? Drei Monate haben Arbeitgebe­r Zeit für die Antwort. Anders ist die Regelung bei Arbeitgebe­rn, die an einen Tarifvertr­ag gebunden sind oder ihn anwenden. Für sie gibt es keine Frist, und zur Erklärung der Kriterien reicht es, wenn sie auf die Tarifregel­ungen verweisen. Gibt ein Arbeitgebe­r ohne Tarifbindu­ng innerhalb der Frist keine Antwort, muss er bei einem eventuelle­n Gerichtsve­rfahren beweisen können, dass keine Benachteil­igung vorliegt. Er kann den Antrag aber ablehnen, weil er die vom Arbeitnehm­er genannte Tätigkeit nicht für gleichwert­ig hält. Was dann passiere, vor allem bei Arbeitgebe­rn ohne Frist, würden wohl erst die Entscheidu­ngen der Gerichte zeigen, so Althaus. Gleiches gilt für die Frage, was die Antwort beinhalten muss. Erstmal nichts. Zumindest nicht nach dem Entgelttra­nsparenzge­setz, denn darin geht es nur um Informatio­nen. Theoretisc­h können Arbeitnehm­er die Auskunft aber als Grundlage für eine Klage nach dem Gleichbeha­ndlungsges­etz verwenden oder wenigstens für die nächste Gehaltsver­handlung.

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FOTO: WARNECKE/DPA Verdienen die Kollegen mehr als ich? Auf diese Frage können Arbeitnehm­er künftig eine Antwort bekommen — zumindest theoretisc­h.

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