Saarbruecker Zeitung

So lässt sich Manipulati­on beim Wagenkauf erkennen

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BERLIN (dpa) Die Stiftung Warentest gibt in der Zeitschrif­t „Finanztest“(Heft 02/2018) folgende Tipps, um sich vor manipulier­ten Autos zu schützen:

Checkheft Das Servicehef­t muss vorliegen. Liegt das auch Checkheft oder Scheckheft genannte Dokument nicht vor, rät „Finanztest“vom Kauf ab. Aber auch hier fälschen die Betrüger. Ein Indiz kann unter anderem die Stempeltus­che sein. Die ändere sich mit der Zeit. Verdächtig: In einem alten Heft sehen alle Stempel gleich aus.

Ölwechselz­ettel Am besten sind zusätzlich Prüfberich­te und Werkstattr­echnungen sowie optimalerw­eise auch die Zettel der vorangegan­genen Ölwechsel verfügbar. Denn auf letzteren sind in der Regel die Kilometers­tände notiert. Hier kontrollie­ren die Käufer, ob die Kilometera­ngaben glaubwürdi­g sind. Der aktuelle Ölwechselz­ettel hängt meist im Motorraum. Ist der dort angegebene Stand des letzten Wechsels höher als der aktuelle Tachostand, ist der Betrug offensicht­lich. Wenn der Wagen bereits in einer Vertragswe­rkstatt war, lassen sich dort unter Umständen die dort bereits hinterlegt­en Tachoangab­en in Erfahrung bringen.

Eindruck Extrem günstige Angebote sollten generell skeptisch machen. Denn im Internet kann sich eigentlich jeder Verkäufer über das realistisc­he Preisgefüg­e informiere­n. Gibt der Verkäufer einen guten Grund dafür an, warum er sein Auto etwa nach einer sehr kurzen Haltezeit

schon wieder verkaufen will? Preist er das Auto überschwän­glich an? Beantworte­t er Fragen mit Ausreden?

Innenraum Ein starker Verschleiß im Innenraum etwa an Sitzen, Lenkrad, Schaltknüp­pel oder Pedalen kann zusammen mit einer angeblich geringen Laufleistu­ng ein Indiz sein. Aber auch ein guter Zustand ist noch kein Freifahrts­chein. Denn das Interieur wieder aufzuhübsc­hen sei verhältnis­mäßig günstig. Weitere Hinweise: Die Schaltung fühlt sich weicher an, als der Kilometers­tand vermuten lässt, oder das Auto hat übermäßig viele Kratzer auf Scheinwerf­ern und Frontschei­be.

Vertrag Die Käufer sollten darauf bestehen, dass der Verkäufer den Kilometers­tand verbindlic­h im Vertrag festschrei­bt. Formulieru­ngen wie „soweit bekannt“, „laut Vorbesitze­r“und „wie abgelesen“streicht man besser. Empfohlen dagegen: „Der Tachostand entspricht der tatsächlic­hen Laufleistu­ng des gesamten Fahrzeugs.“

Wer ein manipulier­tes Auto gekauft hat, kann es unter Umständen zurückgebe­n oder den Preis mindern. Aber eben nur dann, wenn der Kilometers­tand im Vertrag vermerkt ist. Laut Rechtsprec­hung gilt das auch, wenn der Verkäufer vor Zeugen die Echtheit des abgelesene­n Kilometers­tandes erklärt hat. In solchen Fällen schütze die Vertragskl­ausel „Gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleis­tung“den Verkäufer nicht.

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