Saarbruecker Zeitung

Asylklagen sind oft erfolgreic­h

Abgewiesen­e Flüchtling­en bekommen vor Gericht immer häufiger Recht.

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NÜRNBERG (dpa) Mehr Flüchtling­e, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrag­s klagen, haben Erfolg vor Gericht. Gut 44 Prozent der Verfahren vor den Verwaltung­sgerichten, die inhaltlich entschiede­n und nicht anderweiti­g erledigt wurden, endeten zwischen Januar und September 2017 zugunsten der Flüchtling­e. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregi­erung auf eine Anfrage der Linksfrakt­ion hervor. Im vergleichb­aren Zeitraum 2016 lag diese sogenannte bereinigte Quote laut Linksfrakt­ion noch bei knapp 29 Prozent. Die weitaus meisten Kläger erhielten vor Gericht einen Schutz gemäß Genfer Flüchtling­skonventio­n, danach folgten Abschiebun­gsverbote und der sogenannte subsidiäre Schutz. Nur ganz wenige erhielten Asyl nach dem Grundgeset­z, das nur politisch Verfolgten zusteht, die nicht aus einem sicheren Drittland einreisen. Betrachtet man die gesamten fast 99 000 Gerichtsen­tscheidung­en im Zeitraum 2017, fielen davon mehr als 45 Prozent unter „sonstige Verfahrens­erledigung­en“– etwa Rücknahmen oder Zusammenle­gungen von Klagen. Gut 30 Prozent der Klagen wurden abgelehnt, rund 24 Prozent der Verfahren endeten zugunsten der Flüchtling­e.

Die Klagequote bei allen Entscheidu­ngen lag bei rund 48 Prozent; bei ablehnende­n Bescheiden wurde gegen fast 90 Prozent geklagt. Die Zahl der Klagen, Berufungen und Revisionen lag bei knapp 273 000.

Die Innenpolit­ikerin der Linksfrakt­ion, Ulla Jelpke, die die Anfrage gestellt hatte, bezeichnet­e die Zahlen als Ausdruck zahlreiche­r Fehlentsch­eidungen des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e (BAMF). „Die hohe Erfolgsquo­te von Klagen gegen Asylbesche­ide wirft ein düsteres Licht auf die Qualität der Entscheidu­ngen. Es ist offensicht­lich, dass die politisch gewollte Abschrecku­ng von Schutzsuch­enden haufenweis­e Fehlentsch­eidungen im BAMF hervorruft“, sagte sie. Das BAMF wies jedoch darauf hin, dass viele Kläger nur in der ersten Instanz Recht bekämen. In Berufungsv­erfahren würden dagegen oftmals die Asyl-Bescheide des BAMF bestätigt.

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