Saarbruecker Zeitung

Karlsruhe prüft Streikverb­ot für Beamte

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KARLSRUHE (dpa) Das Bundesverf­assungsger­icht stellt das Streikverb­ot für Beamte auf den Prüfstand. Der Zweite Senat befasste sich gestern mit vier Beschwerde­n von Lehrern, die an Protestver­anstaltung­en teilgenomm­en hatten und dafür bestraft worden waren. Ein Urteil wird in mehreren Monaten erwartet. Die von der Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW ) und dem Deutschen Gewerkscha­ftsbund (DGB) unterstütz­ten Beschwerde­führer argumentie­rten mit internatio­nalem Recht, der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion und Entscheidu­ngen des Europäisch­en Gerichtsho­fs für Menschenre­chte. Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) führte dagegen das Treue- und Versorgung­sverhältni­s zwischen Beamten und Staat an. „Das Streikverb­ot sichert die Funktionsf­ähigkeit der Verwaltung“, sagte er. Beamte seien unkündbar, sie bekämen eine gute Versorgung. „Im Gegenzug dürfen sie nicht streiken.“Rosinenpic­kerei sei nicht möglich. „Ich kämpfe dafür, dass es dabei bleibt.“In Situatione­n wie der Flüchtling­skrise müsse sich der Staat auf Beamte verlassen können.

Die Verfechter eines Streikrech­ts wollen zwischen hoheitlich tätigen Beamten wie Polizisten und anderen Beamten, etwa Lehrern, unterschei­den, wie es der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte vorgibt. „Wir wollen das Streikrech­t für nicht hoheitlich tätige Beamte“, sagte Henriette Schwarz vom DGB. Der Jurist Matthias Pechstein hielt dagegen, ein Streikrech­t für Lehrer würde das gesamte System infrage stellen. Verfassung­sgerichtsp­räsident Andreas Voßkuhle unterstric­h die Breitenwir­kung des Verfahrens. Ihm zufolge unterricht­en 800 000 Lehrer in Deutschlan­d, drei Viertel davon im Beamtenver­hältnis. Daneben seien rund eine Million weitere Beamte hierzuland­e tätig.

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