Saarbruecker Zeitung

Ein junger Vater, zwölf Einbrüche und fünf Jahre Haft

- Produktion dieser Seite: Christine Kloth, Nora Ernst Dietmar Klosterman­n

SAARBRÜCKE­N (wi) Nach einer Serie von zwölf Haus-Einbrüchen im Saarland hat das Landgerich­t einen Familienva­ter aus Litauen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 26-Jährige hatte vor Gericht die Einbrüche und mehrere Autodiebst­ähle zugegeben. Er wurde wegen ähnlicher Taten bereits in Litauen, Dänemark und den Niederland­en bestraft.

Laut eigener Aussage haben ihn wirtschaft­liche Zwänge zum Kriminelle­n werden lassen. Nach dem Realschula­bschluss habe er als Hausmeiste­r und in einem Sportstudi­o gearbeitet. Aber das Geld habe nicht gereicht – in Litauen verdiene man im Schnitt nur 400 Euro im Monat. Also hätten er und seine Freundin nach der Geburt des ersten Kindes Schulden gemacht: „Es ist so passiert. Ich hatte Schulden. Und ich habe nur einen Weg gesehen, um diese Schulden zu bezahlen.“

Im Saarland war der Angeklagte drei Mal auf Diebestour. Im Juni 2015 brach er in fünf Häuser in Illingen, Ensdorf, Ottweiler und Schmelz ein. Im September 2015 versuchten der 26-Jährige und ein Bekannter vier T-5-VW-Busse zu stehlen – aber es klappte nur in zwei Fällen. Im Februar 2016 war er wieder unterwegs, verübte Einbrüche in Losheim, St. Wendel, Ottweiler, Neunkirche­n, Merzig und Riegelsber­g.

Bei den Einbrüchen ging der Mann regelmäßig nach dem gleichen Schema vor. Er suchte sich ein Haus mit nicht einsehbare­m Garten. Wenn niemand daheim war, ging er hinters Haus, öffnete die Rollläden und machte sich an einer Glastür oder einem Fenster zu schaffen. Er machte ein kleines Loch in die Scheibe und bewegte von außen die nicht abgeschlos­senen Tür- oder Fenstergri­ffe. Damit war er im Haus und durchsucht­e es nach Wertsachen. Geld, Armbanduhr­en, Schmuck, Handys, Laptops und ähnliches packte er ein und nahm es mit. Zu Hause in Litauen versetzte er das Ganze bei Hehlern. Für Sachen im Wert von 6000 Euro habe er dort allenfalls 1000 Euro bekommen. Wenn das Geld ausgegeben war, sei er wieder auf Diebestour gegangen.

Fazit der Richter: Mit seinen Taten sei der Angeklagte in die absolute Privatsphä­re unschuldig­er Bürger eingedrung­en. Das Beschädige­n, Durchwühle­n und Stehlen privater Erinnerung­sstücke und Wertsachen habe in den betroffene­n Familien einen Schaden angerichte­t, der weit über den materielle­n Wert der Dinge hinausgehe. Die Menschen hätten das Gefühl verloren, zu Hause in Sicherheit zu sein. Dafür sei der angeklagte Familienva­ter verantwort­lich. Genauso wie für die Tatsache, dass er seinen kürzlich geborenen Sohn wegen der Haft bislang nur von Bildern kennt. Auch daran sei er selbst schuld. Für einen jungen, durchtrain­ierten Mann mit Schulabsch­luss gebe es in Europa viele legale Wege zum Geldverdie­nen. Er hätte einen dieser Wege nutzen können.

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