Saarbruecker Zeitung

Härtefallk­ommission muss künftig informiert werden

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SAARBRÜCKE­N (ukl) Die frühere Landeswahl­leiterin, die Juristin Karin Schmitz-Meßner, wird neue Vorsitzend­e der saarländis­chen Härtefallk­ommission. Der Landtag wählte die ehemalige Abteilungs­leiterin im Innenminis­terium gestern einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen. Zu ihrem Stellvertr­eter bestimmte das Plenum den früheren Vorsitzend­en der Gewerkscha­ft der Polizei, Reinhold Schmitt.

Der Vorsitz der Kommission war zuletzt vakant. Im Februar 2016 hatte der Vorsitzend­e Günther Schwarz das Amt niedergele­gt, im November 2017 trat die stellvertr­etende Vorsitzend­e, Ikbal Berber, zurück.

Die Härtefallk­ommission kann dem Innenminis­terium empfehlen, einem abgelehnte­n und ausreisepf­lichtigen Ausländer eine Aufenthalt­serlaubnis zu erteilen, auch wenn der Rechtsweg ausgeschöp­ft ist. Sie prüft, ob humanitäre oder persönlich­e Umstände vorliegen, die einen Härtefall rechtferti­gen. Die Empfehlung­en der Kommission sind nicht bindend, das letzte Wort hat der Innenminis­ter. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.

Mit den Stimmen der Linken beschlosse­n CDU und SPD zudem, dass das Innenminis­terium künftig der Spitze der Härtefallk­ommission mündlich die Gründe erläutert, wenn es das Härtefalle­rsuchen ablehnt.

Nicht durchsetze­n konnte sich die Linksfrakt­ion mit ihrem Antrag, dass während der Dauer eines Verfahrens vor der Härtefallk­ommission keine Abschiebun­gen vorgenomme­n werden. Die CDU-Abgeordnet­e Dagmar Heib argumentie­rte, ein Ersuchen an die Härtefallk­ommission habe keine aufschiebe­nde Wirkung, da es sich nicht um eine weitere Instanz des Rechtswege­s handele. In der Regel sei es aber geübte Praxis, während des Ersuchens niemanden abzuschieb­en. Die AfD bezeichnet­e den Antrag der Linken als Versuch „die wenigen Abschiebun­gen so weit wie möglich auch noch zu verhindern“.

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FOTO: B&B Die neue Vorsitzend­e der Härtefallk­ommission, Karin Schmitz-Meßner.

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