Busfahrer kämpfen um Zuschläge
In einem Streit bei der Bliestalverkehr GbR ist eine Lösung fern. Die Gewerkschaft sieht das Hauptproblem in der Buslinien-Vergabe.
NEUNKIRCHEN (jwo) Gesprächsbereitschaft – das war das einzige Ergebnis, das die Güteverhandlung zwischen der Bliestalverkehr GbR und mehreren Mitarbeitern am Freitag erzielen konnte. Doch die Bereitschaft, über die Rechtmäßigkeit und Höhe von Nacht- und Überstundenzuschlägen sowie der Vergütung von Pausenzeiten zu reden, ist zumindest ein erster Schritt zu einer Lösung im Konflikt zwischen Unternehmer Walfried Munz und seinen Busfahrern.
Seit vergangenem Jahr bedient die Bliestalverkehr GbR, ein Zusammenschluss mehrerer Busunternehmen, den öffentlichen Nahverkehr in einem Teil des Saarpfalz-Kreises. Die Bedingung für die Vergabe war unter anderem, dass die bisherigen Busfahrer zu den für sie geltenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen übernommen werden.
Christian Umlauf, der bei der Gewerkschaft Verdi für das Thema Verkehr zuständig ist, sieht in der Handhabe der Buslinien-Vergabe das zentrale Problem, weshalb sich nun die Parteien vor Gericht streiten: „Ich gehe davon aus, dass die Firmen der Bliestalverkehr GbR schlicht nicht überblickt haben, welche Verpflichtung sie damit konkret eingehen“, sagt er. Diese Verpflichtung umriss vor Gericht der Anwalt der Mitarbeiter, Markus Dönneweg. „Wir reden hier über verschiedene Tarifverträge und unterschiedliche Betriebsvereinbarungen, die das Unternehmen individuell beachten muss.“
Ob dies im Fall der Firma Fortuna-Reisen, die ein Gesellschafter der Bliestalverkehr GbR ist und deren Geschäftsführer Munz gleichzeitig Bliestalverkehr führt, wirklich passiert, das bezweifelt Verdi-Sekretär Umlauf. Vielmehr habe er den Eindruck, dass das Unternehmen von der Komplexität überfordert ist. Nach Auskunft des Saarpfalz-Kreises finden bei den Mitarbeitern der Bliestalverkehr GbR nach der Übernahme der neuen Strecken nun drei unterschiedliche Tarifverträge Anwendung.
Umlauf fordert deshalb, dass schon bei der Vergabe von Nahverkehrsleistungen umfangreicher geprüft wird, ob das günstigste Unternehmen die Leistung auch wirklich bringen kann. „Es kann nicht nur darum gehen, wer das billigste Angebot macht, sondern inwieweit die Wirtschaftlichkeit dieses Angebots auch wirklich gewährleistet ist.“Umlauf nennt als Möglichkeit unter anderem, dass der Vergabestelle Dienstpläne vorgelegt werden, die die unterschiedlichen Bedingungen der verschiedenen Fahrer berücksichtigen. „Wenn ich Fahrer habe, bei denen sonntags hohe Zuschläge fällig werden, setze ich sie an diesen
Christian Umlauf Tagen nicht ein, wenn ich nicht bereit bin, diese Zuschläge zu zahlen“, sagt er. Ähnliches gilt für geteilte Dienste, bei denen die Fahrer nur Vor- und Nachmittags für mehrere Stunden eingesetzt werden. „Wenn ein Unternehmer nicht bereit ist, für die dazwischenliegenden Pausen zu bezahlen, wird kein Betriebsrat solche Dienste genehmigen.“Entweder gebe es also passende Dienstpläne, oder das Unternehmen müsse belegen, dass es auch mit den geforderten Zuschlägen wirtschaftlich fahren kann. Exakt solche Zuschläge versuchen die Fahrer nun vor Gericht einzuklagen.
Umlauf fürchtet, dass es bei der Vergabe an den jeweils billigsten Bieter auch ein hohes Risiko gibt, dass dieser durch eine finanzielle Überforderung Insolvenz anmelden muss. „Zur Vorbeugung sollte bereits in der Ausschreibung gefordert werden, eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen“, sagt er. Ansonsten drohe eine Notvergabe zu deutlich schlechteren Konditionen.
Der Saarpfalz-Kreis, der Auftraggeber für den Busverkehr im Kreis ist, sieht anders als die Gewerkschaft keine gravierenden Probleme bei der Bliestalverkehr GbR. Zur Frage der Zuschläge habe das Unternehmen dem Kreis zugesichert, dass dies geprüft und korrigiert werde. Eine mögliche finanzielle Schieflage durch die Forderungen der Kläger sei für den Kreis jedenfalls nicht zu erkennen.
„Es kann nicht nur darum gehen, wer das billigste Angebot macht.“
Gewerkschaft Verdi