Webseiten informieren über Lawinengefahr
BERLIN/WIEN (dpa) Wintersportler in den Alpen müssen sich über die aktuelle Lawinengefahr in ihrem Skigebiet erkundigen. In Deutschland informiert darüber der Lawinenwarndienst Bayern auf seiner Webseite. In Österreich sind es die Lawinenwarndienste der jeweiligen Bundesländer. In der Schweiz können sich Reisende an das Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF wenden. Zuständig in Frankreich ist Meteo France. In Italien ist es der Nationale Lawinenwarndienst. Eine Übersicht mit allen Telefonnummern und Links hat der Deutsche Alpenverein (DAV) auf seiner Internetseite zusammengestellt. Für unterwegs gibt es außerdem spezielle LawinenwarnApps für das Smartphone. Dafür eignet sich in Deutschland zum Beispiel die App des Deutschen Wetterdienstes WarnWetter. Sie ist kostenlos für iOS und Android erhältlich. Wer in den Schweizer Alpen unterwegs ist, kann auf White Risk zurückgreifen und die App SnowSafe deckt unter anderem Österreich und Südtirol ab.
Unmengen Neuschnee verursachten Anfang der Woche in den Alpen über Hunderte Kilometer höchste Lawinengefahr. Mancherorts ist noch immer kein Skibetrieb möglich. Bahnlinien und Straßen wurden in den gefährdeten Regionen gesperrt, so dass niemand zu Schaden kommen konnte. Die Rechte von Urlaubern sind in einer solchen Situation allerdings begrenzt. Wer sein Hotel oder seine Ferienwohnung wegen gesperrter Straßen nicht erreichen könne, sei auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, erklärt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Rein rechtlich sei der Urlauber dazu verpflichtet, das Zimmer zu bezahlen. Denkbar seien aber Sonderregeln, etwa in Form von Gutscheinen.
Wurde der Skiurlaub samt Anreise dagegen bei einem Reiseveranstalter gebucht, könne der Urlauber vor Abreise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Wintersportort nicht erreichbar ist. Er bekomme dann das Geld für die Reise zurück, so Degott. Schadensersatz gebe es aber nicht. www.lawinenwarndienst -bayern.de www.alpenverein.de