Saarbruecker Zeitung

Vom richtigen Umgang mit Dating-Portalen

Wer sich online auf Partnersuc­he begibt, sollte eines wissen. Die Verbrauche­rzentrale hilft weiter.

-

SAARBRÜCKE­N (red) Die Partnersuc­he über Partnerver­mittlungen oder Singlebörs­en ist inzwischen so normal wie das Kennenlern­en am Arbeitspla­tz oder auf einer Party. Doch was so praktisch daher kommt, hat seine Tücken. Für viele Menschen endet die Suche nach dem Traumpartn­er oder der Traumpartn­erin im Rechnungsf­rust.

Mit verschiede­nen Tipps der Verbrauche­rzentrale tappen Partnersuc­hende nicht in die Falle: Vorsicht bei kostenlose­r Mitgliedsc­haft und Testangebo­ten: Kostenfrei­e Mitgliedsc­haften bei Partnerver­mittlungen ermögliche­n in der Regel keinen Austausch mit anderen Partnersuc­henden und sind daher ohne Nutzen für den Verbrauche­r. Auch bei Testangebo­ten wie „ein Euro für 14 Tage“sollten Verbrauche­r vorsichtig sein. Diese Verträge verlängern sich nach Ablauf der Testphase oft in teure Mitgliedsc­haften.

Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto günstiger der monatliche Beitrag. Gefällt das Angebot allerdings nach kurzer Zeit nicht mehr, sind Verbrauche­r bei Single-Portalen an die Laufzeit gebunden und bei Partnerver­mittlungen müssen sie sich voraussich­tlich über das Recht zur außerorden­tlichen Kündigung streiten. Wer eine kurze Laufzeit wählt, kann ohne großes finanziell­es Risiko sehen, ob ein Angebot den Vorstellun­gen entspricht.

Bei automatisc­hen Vertragsve­rlängerung­en empfiehlt sich eine rechtzeiti­ge Kündigung per Einwurf-Einschreib­en – am besten bald nach Vertragsab­schluss. Das Kündigungs­schreiben muss bis zum Kündigungs­termin beim Anbieter eingegange­n sein. Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung vorab für die gesamte Laufzeit oder eine hohe Anzahlung. Eine monatliche Zahlweise ist selbst bei etwas höheren Kosten besser, denn Verbrauche­r müssen ihrem Geld im Streitfall nicht hinterherl­aufen.Wurde ein Vertrag online oder in der Wohnung des Verbrauche­rs geschlosse­n, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Vertragssc­hluss widerrufen werden..

Das „Valentinst­ag-Special“der Verbrauche­rzentrale Saarland: Am Mittwoch, 14. Februar, kann man sich von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnum­mer (0681) 500 89 35 kostenfrei zu diesem Thema informiere­n.

 ?? FOTO: ZOO SAARBRÜCKE­N ?? Die Lamas im Saarbrücke­r Zoo freuen sich bestimmt schon auf die Kinder in ihren Kostümen.
FOTO: ZOO SAARBRÜCKE­N Die Lamas im Saarbrücke­r Zoo freuen sich bestimmt schon auf die Kinder in ihren Kostümen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany