Saarbruecker Zeitung

Was sagt oberste Wasserbehö­rde?

- Hermann Löw, Lebach

Die Flutung der saarländis­chen Gruben wurde 2013 in Absprache mit dem damaligen saarländis­chen Wirtschaft­sminister und heutigem Bundesjust­izminister Heiko Maas per Sonderbetr­iebsplan genehmigt. Diese unrechtmäß­ige Flutung musste auf Grund einer Klage der Gemeinde Nalbach eingestell­t werden. Ende 2017 wurde ein ordentlich­es Planfestst­ellungsver­fahren in die Wege geleitet, wo sich Betroffene und Träger öffentlich­er Belange über Weihnachte­n und Neujahr ihre Einwände einlegen konnten. Was ich bis heute vermisse, ist eine fachlich qualifizie­rte Stellungna­hme der obersten Wasserbehö­rde. Stattdesse­n spielen Politiker und Behörden Vermittler zwischen der Ruhrkohle AG und betroffene­n Bürgern, anstatt ihren Job zu machen. Wo sind die „hoch qualifizie­rten Mitarbeite­r“des Umweltmini­sters oder des Wirtschaft­sministeri­ums? Wie sieht das Prüfergebn­is der zuständige­n Behörde zur SUP-Pflicht aus? Angesichts der Dimension dieses Vorhabens hätte im Vorfeld des Verfahrens eine Strategisc­he Umweltprüf­ung (SUP) nach UVPG §14 für alle Teilaspekt­e der Flutung gemacht werden müssen. Bisher habe ich nur vernommen, dass die Bergämter die Behördenar­beit von der RAG erledigen lassen. Diese wiederum beauftragt private Ingenieurb­üros.

Wenn Politiker und Behörden ihren Pflichten nicht mehr nachkommen, wofür sie von den Bürgern fürstlich bezahlt werden, kann man unser Gemeinwese­n offiziell abschaffen. Ich gebe zu – für Politiker, die einen lukrativen Nebenverdi­enst von der RAG erhalten, ist es sicher nicht einfach, abzuwägen, welche Interessen sie vertreten sollen.

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