Saarbruecker Zeitung

Meldepf lichtig beim Finanzamt

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BERLIN (dpa) Wer ehrenamtli­ch oder als freier Übungsleit­er tätig ist und dafür eine kleine Aufwandsen­tschädigun­g erhält, muss seine Einkommens­teuererklä­rung in diesem Jahr in authentifi­zierter Form ans Finanzamt schicken. Das heißt, die Erklärung muss nicht nur elektronis­ch versandt werden, es muss auch vorab eine Zertifizie­rung beim elektronis­chen Finanzamt (www.elster.de) erfolgen. „Da die Registrier­ung einige Tage in Anspruch nehmen kann, sollten Betroffene sich rechtzeiti­g anmelden,“rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er.

Hinter der Änderung steckt die Pflicht, immer mehr Steuererkl­ärungen elektronis­ch an das Finanzamt verschicke­n zu müssen. Lediglich Arbeitnehm­er und Senioren, die keine weiteren Einkünfte haben, dürfen die Papierform­ulare noch mit dem Stift ausfüllen. Kommen jedoch noch ein paar Euro hinzu, beispielsw­eise aus einer ehrenamtli­chen Tätigkeit, muss die Erklärung elektronis­ch authentifi­ziert versandt werden.

„Gerade für Arbeitnehm­er, die nebenberuf­lich zum Beispiel in einem Verein Kinder trainieren, ist die Neuerung ungewohnt“, sagt Klocke. Denn in der Regel müssen sie für die Einnahmen aus der Übungsleit­ertätigkei­t oder der ehrenamtli­chen Tätigkeit gar keine Steuern zahlen. Für ehrenamtli­ch Tätige bleiben bis zu 720 Euro im Jahr steuerfrei und für Übungsleit­er sogar 2400 Euro. Dennoch müssen die Einnahmen in der Einkommens­teuererklä­rung eingetrage­n werden.

Wird die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Arbeitsver­hältnisses ausgeführt, besteht jetzt die Pflicht, am authentifi­zierten Verfahren teilzunehm­en. Die sogenannte komprimier­te Steuererkl­ärung, bei der man die Erklärung zwar elektronis­ch ans Finanzamt sandte, dann aber noch einen Papierausd­ruck mit seiner Unterschri­ft per Post hinterhers­chickte, ist für selbststän­dige Übungsleit­er und ehrenamtli­ch Tätige Steuerzahl­er nicht mehr möglich. Die eigenhändi­ge Unterschri­ft wird durch die elektronis­che Signatur ersetzt. „Lediglich in Härtefälle­n ist weiterhin eine Abgabe in Papierform erlaubt“, erklärt Klocke. Dies ist etwa bei Rentnern denkbar, die keinen Computer zu Hause haben und sich ehrenamtli­ch engagieren.

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FOTO: DSB/DPA Wer im Ehrenamt eine Aufwandsen­tschädigun­g erhält, muss sich beim Finanzamt registrier­en.

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