Saarbruecker Zeitung

Straßenbau-Beiträge werden keine Pflicht

Die große Koalition setzt auf Freiwillig­keit anstatt auf Zwang – und will die Erhebung vereinfach­en.

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SAARBRÜCKE­N (kir) Die 52 saarländis­chen Städte und Gemeinden werden vom Land nicht dazu verpflicht­et, von Grundstück­seigentüme­rn Beiträge für den Straßenaus­bau zu erheben. Die Einführung eines Zwangs, wie sie vor drei Jahren in der großen Koalition erwogen wurde, ist vom Tisch. Damals hatte es Überlegung­en gegeben, die Kommunen gesetzlich anzuhalten, diese Beiträge zu erheben – idealerwei­se als jährlich wiederkehr­ende Beiträge. Jeder Grundstück­seigentüme­r der Kommune hätte dann einige Euro im Monat gezahlt, anstatt den Anliegern bei einer Straßensan­ierung auf einen Schlag mehrere tausend Euro aufzubürde­n. Als erste Kommune hatte Püttlingen vor Jahren wiederkehr­ende Beiträge eingeführt.

CDU und SPD versichert­en auf SZ-Anfrage nun, dass sie auf Freiwillig­keit setzen. Ein Zwang sei nicht zielführen­d, erklärte eine SPD-Fraktionss­precherin. Im Koalitions­vertrag hatten beide Parteien vereinbart, Möglichkei­ten zu prüfen, um die Erhebung wiederkehr­ender Beiträge „auszudehne­n“. Das Innenminis­terium hatte dazu 2017 einen Gesetzentw­urf angekündig­t. Bisher sei von der Möglichkei­t wiederkehr­ender Beiträge wegen des komplizier­ten Verfahrens zu Einteilung der Abrechnung­sbezirke wenig Gebrauch gemacht worden, sagte die CDU-Abgeordnet­e Ruth Meyer. Dieses Verfahren könne nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichtes nun vereinfach­t werden. „Im Zuge des Kommunalpa­kts wird erwartet, dass insbesonde­re finanzschw­ache Gemeinden ihre Einnahmemö­glichkeite­n ausschöpfe­n – ob sie dies bei den Straßenaus­baubeiträg­en akut oder wiederkehr­end tun, bleibt ihnen vorerst überlassen“, so Meyer. Eine Pflicht zur Erhebung besteht nach dem Kommunalse­lbstverwal­tungsgeset­z aber nicht.

Die große Koalition wäre vor Jahren bereit gewesen, die Erhebung von Beiträgen zur Pflicht zu machen, um Geld für die Sanierung der maroden Gemeindest­raßen zu akquiriere­n – aber nur, wenn die Bürgermeis­ter dies ausdrückli­ch wünschen. Dazu kam es nicht, nachdem viele Rathaus-Chefs insgeheim gehofft hatten, der Gesetzgebe­r würde sie verpflicht­en, damit diese Entscheidu­ng nicht mehr in ihrem Kommunalpa­rlament getroffen werden muss.

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